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Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

    Hi zusammen,

    ich habe ein Software-Plugin aus den USA gekauft. Sollte m.W.n. eine sonstige Leistung und ein Drittlandsbezug sein. Die UST auf der Rechnung ist mit 0 € VAT angegeben.
    Ich bin mir recht sicher, dass ich Steuerschuldner der deutschen UST bin (habe meinen Unternehmenssitz in Deutschland).

    In welcher Zeile muss ich sowas in die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USTVA) eintragen?

    #2
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

    Sonstige Leistungen nach § 13 b Abs 2 Nr. 1 gehören in die Kennzahl 84 in Zeile 50.

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      #3
      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

      Hi und herzlichen Dank für deine Antwort.

      Die Kennziffer 84 finde ich in der USTVA 2018 in Zeile 52. In der Beschreibung ist von sehr spezifischen Leistungen die Rede (Bauleistungen, CO2-Emmisionen, Elektrzitätusw.

      Zu § 13 b Abs 2 Nr. 1 passt eher die Kennziffer 52 in Zeile 49. Der Gesetzestext würde auch dazu passen.

      Mag das korrekt sein?

      Herzliche Grüße,

      Stefan

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        #4
        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

        Zitat von Stefan_I Beitrag anzeigen
        Die Kennziffer 84 finde ich in der USTVA 2018 in Zeile 52.
        Zu § 13 b Abs 2 Nr. 1 passt eher die Kennziffer 52 in Zeile 49. Der Gesetzestext würde auch dazu passen.
        Hallo Stefan_I,

        ich würde es auch dort eintragen Zeile 49 ->Kennziffer 52.

        Tschüß

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          #5
          AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

          Ok, meine Antwort gilt auch für die Voranmeldung 2019.

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            #6
            AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Ok, meine Antwort gilt auch für die Voranmeldung 2019.
            Hallo,
            gut dann besteht ja Konsens und Stefan_I ist nicht mehr verunsichert.

            Tschüß

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              #7
              AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

              52/53 ist in 2019 weggefallen. Was bisher dort stand, gehört ab 2019 in 84/85.
              67 für die Vorsteuer bleibt aber

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                #8
                AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

                Doch, nun bin ich ganz irritiert.
                Das Finanzamt hat gesagt, das ich als Kleinunternehmer den Bezug der sontigen Leistung aus den USA Umsatzsteuerlich nicht versteuern muss und auch nicht aufführen brauche...

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

                  Zitat von Stefan_I Beitrag anzeigen
                  Das Finanzamt hat gesagt, das ich als Kleinunternehmer den Bezug der sontigen Leistung aus den USA Umsatzsteuerlich nicht versteuern muss und auch nicht aufführen brauche...
                  Wenn Du die Leistung einer deutschen Firma in Anspruch nimmst, dann bezahlst Du die Umsatzsteuer direkt an diese Firma, die sie dann an das Finanzamt weiterleitet. Und zwar auch dann wenn Du Kleinunternehmer bist.

                  Wenn sich aber der Leistungserbringer in den USA befindet, dann musst Du selber Dich um die Abführung der Steuer kümmern. Vorsteuerabzug hast Du natürlich keinen.

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

                    Zitat von Stefan_I Beitrag anzeigen
                    Ich bin mir recht sicher, dass ich Steuerschuldner der deutschen UST bin (habe meinen Unternehmenssitz in Deutschland).
                    Hallo Stefan_I,

                    das klang aber in deinem Ursprungsthread ganz anders-> siehe oben.
                    Letztendlich ändert sich aber nichts für dich an der Eingabe in der UStVA.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

                      Hi holzgoe, hi liebe User,

                      ich bin kein Steuerprofi. Deshalb frage ich hier ja.
                      Dass was die MA vom Finanzamt sagen, muss ja auch nicht immer stimmen.
                      Und deshalb bin ich irritiert.

                      Muss ich nun UST abführen? Wenn ja, wie trage ich den Drittlandsbezug in die USTVA 2018 ein?
                      Der Fall:
                      Ich bin Kleinunternehmer.
                      Ich habe eine sonstige Leistung (Software; digitaler Download) aus den USA von einem Unternehmer gekauft (80€ netto; 0% VAT aufgeführt).

                      Herzliche Grüße und herzlichen Dank für euere Mühe!

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Drittlandsbezug von Sonstigen Leistungen

                        Hallo Stefan_I,

                        an der Eingabe ändert sich ja nichts.

                        betrifft es 2018 dann in Kennziffer 52-> Zeile 49

                        Im Ursprungsthread schreibst du ja von 2018. Wobei du ja als Kleinunternehmer gar keine UStVA abgeben musst. (Deshalb vielleicht auch die Auskunft, du musst es nicht in der Voranmeldung erklären vom Finanzamt)

                        Dann packst du es in die Umsatzsteuererklärung, die das Finanzamt ja oft haben will, um zu prüfen, dass du die Voraussetzungen weiterhin erfüllst.
                        Dann wäre das in 2018 auf Seite 4 Zeile 101 Kennziffer 871.

                        Tschüß

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                          #13
                          Kurze Frage an die Profis hier:
                          Ich beziehe Dienstleistungen aus Drittländern und möchte die hier weiterveräußern.
                          Rechnung erhalte ich ohne UmSt.
                          Wenn ich es richtig recherchiert habe falle ich damit unter §3 Abs. 2 UstG?!

                          Welche Felder sind jetzt für mich relevant, um
                          1. von mir zu tragende Umsatzsteuer zu erklären/abzuführen
                          2. um es als Vorsteuer geltend zu machen ?

                          Sind es für 2019 auch:
                          84/85 und 67 ?

                          Danke !

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                            #14
                            Zitat von Malde Beitrag anzeigen
                            Sind es für 2019 auch:84/85 und 67 ?
                            Ja, genau.

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                              #15
                              Super, Danke !

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