Frist - Belege einreichchen

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  • Bochumer
    Neuer Benutzer
    • 13.01.2019
    • 11

    #1

    Frist - Belege einreichchen

    Guten Abend zusammen,

    wie verhält sich das mit der Belegabgabe? Da ich momentan beruflich sowie privat sehr eingespannt bin, habe ich die freiwillige Steuererklärung von 2014 erst am 31.12.18 per Elster eingereicht, also gerade noch rechtzeitig. Bekomme ich vom Finanzamt eine Aufforderung die Belege einzureichen oder muss ich da selbst aktiv werden? Muss gegebenenfalls eine Frist eingehalten werden? Belege werden nachgereicht wurde angekreuzt.

    Vielen Dank und viele Grüße
    der Bochumer
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Frist - Belege einreichchen

    Zitat von Bochumer Beitrag anzeigen
    . Bekomme ich vom Finanzamt eine Aufforderung die Belege einzureichen oder muss ich da selbst aktiv werden? Muss gegebenenfalls eine Frist eingehalten werden? Belege werden nachgereicht wurde angekreuzt.

    Vielen Dank und viele Grüße
    der Bochumer
    Hallo Bochumer,

    wenn du ankreuzt Belege werden nachgereicht, musst du doch tätig werden -> also hinschicken !

    Tschüß

    Kommentar

    • Bochumer
      Neuer Benutzer
      • 13.01.2019
      • 11

      #3
      AW: Frist - Belege einreichchen

      Bis wann? Ich hoffe da ist noch keine Frist verstrichen!?

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      • XaverWdg
        Erfahrener Benutzer
        • 18.02.2017
        • 1048

        #4
        AW: Frist - Belege einreichchen

        Falls Du die Belege nicht einreichst, kommt ein Schreiben vom FA.

        Kommentar

        • Bochumer
          Neuer Benutzer
          • 13.01.2019
          • 11

          #5
          AW: Frist - Belege einreichchen

          Super, danke dann ist's ja noch nicht zu spät...

          Kommentar

          • XaverWdg
            Erfahrener Benutzer
            • 18.02.2017
            • 1048

            #6
            AW: Frist - Belege einreichchen

            Ist zu mindestens meine Erfahrung,
            wenn man/frau zu lange wartet, macht man/frau sich dadurch keine Freunde.
            Die Belege sollten also schon zeitnah nachgereicht werden.

            Kommentar

            • holzgoe
              Erfahrener Benutzer
              • 19.01.2009
              • 12107

              #7
              AW: Frist - Belege einreichchen

              Hallo Bochumer,

              ist doch eigentlich logisch, wenn du eine Steuererklärung abgibst und vermerkst -> Belege werden nachgereicht, dann wird doch die Erklärung erst bearbeitet, wenn die Belege dazu nachgereicht werden.
              Dein Sachbearbeiter hat bestimmt genug Erklärungen, die er fertig machen kann.

              Tschüß

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              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7877

                #8
                AW: Frist - Belege einreichchen

                Aber wenn der Bearbeiter zum Ergebnis kommt, dass er keine braucht, erledigt er sie ggf. auch ohne Belege !
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                • Bochumer
                  Neuer Benutzer
                  • 13.01.2019
                  • 11

                  #9
                  AW: Frist - Belege einreichchen

                  Danke für die Info. Es ging mir in erster Line darum, ob es neben der Frist für die Steuererklärung auch eine Frist für die Belegeinreichung gibt, wenn „Belege werden nachgereicht“ angekreuzt wurde. Dies scheint nicht der Fall zu sein.

                  Kommentar

                  • Picard777
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.05.2006
                    • 7877

                    #10
                    AW: Frist - Belege einreichchen

                    Außer den üblichen gesellschaftlichen Gepflogenheiten, dass man eine Steuererklärung komplett einreicht, also die Belege gleichzeitig, die ja automatisch erst etwas später beim Finanzamt eintreffen, nicht. Höflichkeit ist aber durch das Finanzamt nicht einklagbar.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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