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Erste Erklärung nach Ausbildungsende > Frage wegen Berufsschulfahrten

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    Erste Erklärung nach Ausbildungsende > Frage wegen Berufsschulfahrten

    Hallo,

    ich habe zur Mitte letzten Jahres meine Ausbildung abgeschlossen und bin dann auch direkt übernommen worden, allerdings an zwei anderen Standorten (immernoch selbe Ortschaft).

    Zur Situation, ich pendle täglich mit der Bahn zwischen Wohnort und Ausbildungs- bzw. jetzt Arbeitsstätte (laut google knappe 60km). Für die Berufsschule (Blockunterricht) bin ich vom Wohnort erst zum Bahnhof bei der Arbeitsstätte und von dort mit ICE zur Berufsschule gefahren.
    Die ICE Kosten wurden mir immer erstattet, den Weg bis zum Ausbildungsort habe ich immer selbst getragen, die Monatstickets mussten ja eh bezahlt werden.

    Kann ich nun für die Berufsschulfahrten diese Teilstrecke geltend machen?

    Und wenn ja, wie?
    Oder sollte ich die Berufsschule einfach 'unterschlagen', um es nicht zu kompliziert zu machen? Das würde meines Wissens nach auch nur zu meinem Nachteil gehen, wenn bei Berufsschulfahrten immernoch für Hin- und Rückfahrt abgesetzt wird.

    Lieben Dank

    #2
    AW: Erste Erklärung nach Ausbildungsende > Frage wegen Berufsschulfahrten

    Was du fragst, ist alles Steuerrecht und hat mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.

    Die Fahrten zur Berufsschule fallen unter Auswärtstätigkeit, da zählt Hin- und Rückweg. Allerdings sind hier die tatsächlich angefallenen Kosten abzüglich der steuerfreien AG-Erstattungen maßgeblich.
    Einfach 30 Cent je Kilometer ansetzen, geht also nicht!

    Für die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte steht dir die Entfernungspauschale zu.

    Ob man die Kosten für die Fahrkarten sachgerecht auf die verschiedenen Wege aufteilen kann, musst du selbst wissen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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