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Frage zur Anlage Kind - Kindergeld obwohl das Kind beim Vater gemeldet ist

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    Frage zur Anlage Kind - Kindergeld obwohl das Kind beim Vater gemeldet ist

    Hallo zusammen,

    ich habe da wohl ein Problem. Im Januar 2018 ist meine Tochter zum Papa
    gezogen. Da wird uns immer gut verstanden haben, lief das Kindergeld
    erstmal weiter auf mein Konto und ich habe es ihm so gegeben.
    Im Juli hat er dann einen Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes
    gestellt.
    Meine Frage nun: Muss ich die Anlage N für meine Tochter ausfüllen und wenn ja wie genau fülle ich sie aus?
    Beim Papa gemeldet und Kindergeld vom 01.01. bis 30.06. an mich?!?

    Ich hoffe ihr habt eine Lösung für mein Problem.

    Viele Grüße und lieben Dank schon mal!
    sunnies33

    #2
    AW: Frage zur Anlage Kind - Kindergeld obwohl das Kind beim Vater gemeldet ist

    Besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld? Kommst Du Deiner Unterhaltspflicht nach?

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      #3
      AW: Frage zur Anlage Kind - Kindergeld obwohl das Kind beim Vater gemeldet ist

      "Meine Frage nun: Muss ich die Anlage N für meine Tochter ausfüllen und wenn ja wie genau fülle ich sie aus?"

      Vielleicht falsch verstanden, deshalb zur Klarstellung: Die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständigernArbeit) ist Teil der jeweiligen Steuererklärung. Dies bedeutet, dass - sollte die Tochter derartige Einnahmen haben - diese eine eigene Einkommensteuererklärung mit einer eigenen Anlage N abzugeben hätte. Eine Anlage N mit den Einkünften der Tochter hat nichts in den persönlichen Einkommensteuererklärungen der Eltern zu suchen.

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        #4
        AW: Frage zur Anlage Kind - Kindergeld obwohl das Kind beim Vater gemeldet ist

        Muss ich die Anlage N für meine Tochter ausfüllen und wenn ja wie genau fülle ich sie aus?
        Eine Anlage N für deine Tochter musst du sicher nicht ausfüllen! Wenn du deine Unterhaltspflichten auch nach dem Auszug der Tochter erfüllt hast,

        fügst du deiner Erklärung, wie im Titel richtig angegeben, eine Anlage Kind bei und gibst dort u. a. den halben Kindergeldanspruch ein.

        Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind gegenüber den Vorjahren unverändert, geändert hat sich die Adresse des Kindes.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Frage zur Anlage Kind - Kindergeld obwohl das Kind beim Vater gemeldet ist

          Ah sorry ich hab mich verschrieben es soll natürlich nicht die Anlage N heißen sondern die Anlage Kind! Unterhalt zahle ich nicht für sie weil meine andere Tochter noch bei mir lebt und sich die Unterhaltsforderungen gegeneinander aufrechnen.

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            #6
            AW: Frage zur Anlage Kind - Kindergeld obwohl das Kind beim Vater gemeldet ist

            Dann ist das auch in Ordnung! Grundsätzlich gibt jeder Elternteil, der seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt, in der Anlage Kind den halben Kindergeldanspruch an und zwar unabhängig davon,

            an wen das Kindergeld konkret ausbezahlt wird und bei wem das Kind lebt. Die Frage der der melderechtlichen Haushaltszugehörigkeit spielt bei minderjährigen Kindern dann eine Rolle, wenn ein Elternteil den vollen

            Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf geltend machen möchte.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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