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Dienstwagen - erste Tätigkeitsstätte usw.

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    Dienstwagen - erste Tätigkeitsstätte usw.

    Guten Morgen,

    Und zwar besitze ich einen Dienstwagen mit Übernahme aller Kosten wie sprit, Services etc.
    Versteuert wird das ganze mit 1%.
    I'm Vertrag ist jetzt keine erste Arbeitsstätte benannt, auf der lohnabrechnung wird mir aber trotzdem ein Pauschalbetrag von knapp 70euro berechnet, daher gehe ich davon aus das die Firma den nächstgelegenen Standort zur Berechnung nutzt.
    In diesem Standort war ich aber das ganze Jahr keinen Tag, sondern fahre immer zum entfernteren Betrieb. Welcher 51km weg ist.
    Welchen Weg kann ich jetzt als Werbungskosten eintragen??

    Mfg

    #2
    AW: Dienstwagen - erste Tätigkeitsstätte usw.

    Die Entfernung zu der tatsächlich aufgesuchten Tätigkeitsstätte.
    Ob es hierbei dann um Reisekosten oder Fahrten Wohnung- erste Tätigkeitsstätte handelt, musst du ggf. mit dem FA bzw. deinem Arbeitgeber klären.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Dienstwagen - erste Tätigkeitsstätte usw.

      Mahlzeit,

      Super Vielen Dank. Sind nach FA ( ohne Gewähr natürlich) anzugeben als Fahrtkosten - erste TS...

      Dann schließt sich für mich aber noch die Frage an ob ich trotzdem die Verpflegung über 3 Monate pauschal angeben kann??

      Gruss

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        #4
        AW: Dienstwagen - erste Tätigkeitsstätte usw.

        Zitat von Schustelinhoo Beitrag anzeigen
        Dann schließt sich für mich aber noch die Frage an ob ich trotzdem die Verpflegung über 3 Monate pauschal angeben kann??
        Nein, die Frage stellt sich natürlich nicht ???

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          #5
          AW: Dienstwagen - erste Tätigkeitsstätte usw.

          Okay verstehe zwar nicht wieso sich die nicht stellt nach ihrer Ansicht. Aber das nein habe ich wahrgenommen und lasse die dann raus und gebe nur due ejtfernungspauschale an.

          Danke

          Gruss

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            #6
            AW: Dienstwagen - erste Tätigkeitsstätte usw.

            Zitat von Schustelinhoo Beitrag anzeigen
            Okay verstehe zwar nicht wieso sich die nicht stellt nach ihrer Ansicht. Aber das nein habe ich wahrgenommen und lasse die dann raus und gebe nur due ejtfernungspauschale an.

            Danke

            Gruss
            Verpflegungsmehraufwand setzt Dienstreisen voraus. Die hast Du aber nicht, denn Du sprichst ja immer von Entfernungspauschale, also Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Und eine Dienstreise ist eine Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte, bei der Du Dich nicht auf einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte befindest.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Dienstwagen - erste Tätigkeitsstätte usw.

              Mahlzeit,

              Danke Picard. Glaube nun habe ich es verstanden war nur tageweise im Monat außerhalb der TS. Dann gebe ich für die Tage den Aufwand an, ansonsten nicht.

              Vielen Dank

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