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Einmonatiger Nebenjob fälschlicherweise als Steuerklasse 1

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    Einmonatiger Nebenjob fälschlicherweise als Steuerklasse 1

    Hallo zusammen,

    grundsätzlich arbeite ich mit einer halben Stelle neben dem Studium. Für den Dezember habe ich aber, einen Nebenjob angenommen bei dem ich 7 Tage gearbeitet habe und Brutto knapp 630 € sowie Netto 498 € erhalten habe. Der Nebenjob wurde dabei aber nicht in der Steuerklasse 6 sondern in der Steuerklasse 1 abgerechnet. Nun Frage ich mich was ich tun soll? Melde ich die fälschliche Zuweisung beim Arbeitgeber des Nebenjobs (das Arbeitsverhältnis ist ja beendet)?

    Eine zweite Frage wäre ob Nachzahlungen auf mich zukommen würden?

    Liebe Grüße

    Linus

    #2
    AW: Einmonatiger Nebenjob fälschlicherweise als Steuerklasse 1

    Hallo linuss,

    gib doch deine Daten einfach in ein Steuerprogramm deiner Wahl ein und schau was festgesetzt wird !

    Vielleicht hättest du dem Arbeitgeber beim Nebenjob sagen sollen, ich habe schon ein Arbeitsverhältnis, dann hätte er sich als Nebenarbeitgeber angemeldet und hätte die Steuerklasse VI abgerechnet.
    Wichtig wäre mal mit deinem Dauerarbeitgeber Kontakt aufzunehmen, denn es kann immer nur einen Hauptarbeitgeber geben, er bekommt jetzt vielleicht eine ELSTAM Meldung dich ab sofort in der Steuerklasse VI abzurechnen.

    Tschüß

    P.S. ich verschieb dich mal in ein passenderes Unterforum.
    Zuletzt geändert von holzgoe; 15.01.2019, 13:27. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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      #3
      AW: Einmonatiger Nebenjob fälschlicherweise als Steuerklasse 1

      Hallo holzgoe,

      meinen Hauptjob hatte ich angesprochen. Mich interessiert eben auch wie sich das Ganze aufgrund der Befristung von einem Monat verhält. Wenn ich die nicht bezahlte Lohnsteuer für den Monat nachzahlen würde, wäre die Sache dann gegessen oder kommen noch höhere Kosten auf mich zu?

      Grüße

      Linuss

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        #4
        AW: Einmonatiger Nebenjob fälschlicherweise als Steuerklasse 1

        "Gegessen" ist letztlich gar nichts: Da Du einen gewissen Zeitraum Arbeitslohn von zwei Arbeitgebern erhalten hast, ist das eine Konstellation, die Dich zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2018 bis zum 31.07.2019 verpflichtet. (Spätestens) dann wird Alles glattgezogen für 2018.

        Allerdings solltest du dafür sorgen, dass Dein Hauptarbeitgeber auf jeden Fall ab 2019 auch sich als Hauptarbeitgeber behandelt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Einmonatiger Nebenjob fälschlicherweise als Steuerklasse 1

          Hallo linuss,

          wenn dein Arbeitgeber den Dezember noch mal neu berechnet, dann hättest du noch ein paar Euronen mehr Lohnsteuerabzug und das war es.

          Wenn du deine Einkommensteuererklärung machst klärt es sich sonst dort, die Lohnsteuer wird doch auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet, dann müsstest du eine eventuelle Nachzahlung dort ausgleichen.
          Mehr passiert da nicht.

          Tschüß

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            #6
            AW: Einmonatiger Nebenjob fälschlicherweise als Steuerklasse 1

            Hallo,

            das hieße, dass ich den Betrag den ich im Dezember zu wenig gezahlt habe im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zurückzahlen muss. Es würden dabei also nicht höhere Kosten anfallen als wenn ich es über den Arbeitgeber regle?

            Mich interessiert auch, wie die Nachzahlung dann berechnet wird? Ich habe ja quasi für den Nebenjob Betrag X zu wenig gezahlt, wobei ich im Hauptjob alles regelkonform gezahlt habe. Wird das dann nur für den Monat nachberechnet oder aufs ganze Jahr umgelegt, weil das wäre ja dann teurer als nur bei einem Monat oder?

            Vielen Dank für die Hilfe!

            Linuss

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              #7
              AW: Einmonatiger Nebenjob fälschlicherweise als Steuerklasse 1

              Hallo linuss,

              du hast 7 Tage auf Steuerklasse I statt VI gearbeitet, in der Steuerklasse I hast du bei einer Monatsberechnung keine Lohnsteuer und in der Steuerklasse VI würden rund 70,00 Euro anfallen.

              Nur um diesen Betrag geht es, wenn es dein Arbeitgeber korrigiert müsstest du das ihm zurückzahlen.
              Wenn du die Einkommensteuererklärung abgibst und eventuell Werbungskosten über 1000,- Euro hast würde eigentlich nur noch etwas weniger nachzuzahlen sein ganz grob gesagt.

              Tschüß

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