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Freiwillige Rentenbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwendung

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    Freiwillige Rentenbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwendung

    Ich habe im Jahr 2017 freiwillig in die Rentenversicherung eingezahlt, um meine spätere Rente aufzubessern.
    Kann ich diesen Betrag in der Steuererklärung 2018 in der Anlage Vorsorgeaufwendung Seite 1 unter Punkt 6 eintragen?

    Danke für jeden Hinweis.
    Zuletzt geändert von steuerlich; 15.01.2019, 23:13.
    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    AW: Freiwillige Rentenbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwendung

    Ja.

    Die Eingabehilfe bestätigt dies auch:
    "Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder als Nichtarbeitnehmer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten (z. B. selbständige Hebammen und Künstler), tragen Sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bitte in Zeile 6 ein."

    Kommentar


      #3
      AW: Freiwillige Rentenbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwendung

      Gilt das auch für mich als gesetzlich Rentenversicherter?
      Mit freundlichen Grüßen

      Kommentar


        #4
        AW: Freiwillige Rentenbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwendung

        Zitat von steuerlich Beitrag anzeigen
        Gilt das auch für mich als gesetzlich Rentenversicherter?
        In der Anlage Vorsorgeaufwand gibt es die Zeile 4 für die Pflichtbeiträge eines gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmers und die Zeile 6 für Beiträge, die nicht in Zeile 4 angegeben wurden.

        Zusätzlich gibt es außerdem die Zeile 5 für Beiträge, die der Arbeitgeber nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweist.

        Wenn ich die Eingabehilfe lese, ist mir auf Anhieb auch nicht ganz klar, ob jetzt die Zeile 5 oder 6 korrekt ist. Steuerlich sollte es aber keinen Unterschied geben!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Freiwillige Rentenbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwendung

          "Steuerlich sollte es aber keinen Unterschied geben."

          Dem stimme ich zu. Aus der Sicht der Praxis: Zeile 4 wird im Finanzamt mit elektronischen Datenanlieferungen der Arbeitgeber abgeglichen und könnte deshalb in diesem Fall für Verwirrung sorgen, so das aus der Sicht der Praxis der Eintrag in Zeile 6 für alle Beteiligten nicht nur richtig, sondern auch nicht verwirrend ist.

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            #6
            AW: Freiwillige Rentenbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwendung

            In Zeile 4 kann es ja nicht hinein, da dort ausdrücklich nur Beträge lt. Nr. 23 der Lohnsteuerbescheinigung hineinkommen. Somit bleibt ja nur Zeile 6 übrig. Genau deswegen hat korsika auch recht, denn der Wert in Zeile 4 kann und wird mit dem Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung abgeglichen und ggf. korrigiert, der Wert in Zeile 6 natürlich nicht.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Freiwillige Rentenbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwendung

              Ich muss meine Frage noch einmal korrekt stellen:
              Kann ich als pflichtversicherter Arbeitnehmer freiwillig gezahlte Rentenbeiträge als Vorsorgeaufwendung in der Anlage Zeile 6 steuerlich gelten machen?

              Ich freue mich auf Ihre Antwort.
              Mit freundlichen Grüßen

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                #8
                AW: Freiwillige Rentenbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwendung

                Ja, und ausschließlich dort, siehe die bisherigen Beiträge.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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