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Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

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    Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

    Hallo!

    Ich mache gerade meine Erklärung für 2018.

    Von 1.1.-15.6. hatte ich in den USA meinen Wohnsitz und habe da gearbeitet (=165 Tage; 104 gearbeitete Tage)
    Seit 16.6. habe ich meinen Job und Wohnort in Deutschland

    Nun meine Fragen:

    Muss ich mein in den USA verdientes Gehalt in der deutschen Steuererklärung irgendwo angeben? Wenn ja wo und was bewirkt das?
    Wenn ich das Gehalt angebe, kann ich dann auch meine Beiträge zur Krankenversicherung geltend machen?

    Meine US Steuererklärung muss ich erst noch machen.

    Danke schon mal!
    Beste Grüße

    #2
    AW: Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

    Ja.

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die ausländischen Einkünfte werden im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt, das heisst zur Ermittlung des Steuersatzes, der auf das inländische Einkommen angewendet wird. Die ausländischen Einkünfte dazu sind zum Beispiel auf der Anlage N-AUS zu erklären.

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      #3
      AW: Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

      Hallo UlrikeK,

      da du also kein Arbeitgeber bist der Probleme mit den Lohnsteuerbescheinigungen seiner Beschäftigten hat, verschieb ich dich mal in ein passenderes Unterforum.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

        Danke, da hab ich wohl die falsche Kategorie gewählt, ja

        - - - Aktualisiert - - -

        @korsika - in welcher Zeile muss ich das dann in der Anlage angeben?

        Kommentar


          #5
          AW: Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

          Sie müssen die selbsterklärenden Fragen in der Anlage N Aus beantworten.

          Kommentar


            #6
            AW: Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

            Leider werde ich da gefragt "Es bestand neben dem Wohnsitz im Inland ein Wohnsitz im Ausland." oder "Es bestand neben dem Wohnsitz im Inland kein Wohnsitz im Ausland."

            Ich hatte aber NUR einen Wohnsitz im Ausland für die Zeit und danach NUR einen im Inland - ist es trotzdem "Es bestand neben dem Wohnsitz im Inland ein Wohnsitz im Ausland." ?

            Danke auf jeden Fall für die rasche Hilfe!

            Kommentar


              #7
              AW: Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

              Ich würde im Falle eines dauerhaften Zuzugs nach Deutschland die Anlage WA-ESt ausfüllen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

                OK ich glaube ich werde mir für 2018 doch einen Steuerberater suchen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

                  Zitat von UlrikeK Beitrag anzeigen
                  OK ich glaube ich werde mir für 2018 doch einen Steuerberater suchen.
                  Und was gefällt dir nicht an meinem Vorschlag mit der Anlage WA-ESt? Der trifft doch genau deinen Fall. Da musst du nur die Zeilen 4 und 6 ausfüllen, wobei in Zeile 6 deine

                  Einkünfte in den USA anzugeben sind. Einkünfte sind der Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Und was gefällt dir nicht an meinem Vorschlag mit der Anlage WA-ESt? Der trifft doch genau deinen Fall. Da musst du nur die Zeilen 4 und 6 ausfüllen, wobei in Zeile 6 deine

                    Einkünfte in den USA anzugeben sind. Einkünfte sind der Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht.
                    Gefällt mir eh! Aber ich weiß zB. nicht ob ich vorher die Erklärung in den USA machen muss und dann quasi den Betrag abzgl. der bezahlten plus des retour kommenden Ausgleichs angeben muss. Und ob ich dann auch das Deutsche Einkommen in den USA angeben muss. Ich denke, ich brauche jemanden der mir beide Erklärungen macht plus der Umzugskosten etc.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

                      OK, wenn es weitere Gründe gibt, weswegen du Hilfe benötigst, ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

                      Ob das Steuerrecht in den USA ebenfalls einen Progressionsvorbehalt vorsieht, ist verständlicherweise nicht Thema dieses Forums.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Lohn im Ausland auf die Einkommenssteuererklärung ja oder nein?

                        Zitat von UlrikeK Beitrag anzeigen
                        Gefällt mir eh! Aber ich weiß zB. nicht ob ich vorher die Erklärung in den USA machen muss und dann quasi den Betrag abzgl. der bezahlten plus des retour kommenden Ausgleichs angeben muss. Und ob ich dann auch das Deutsche Einkommen in den USA angeben muss. Ich denke, ich brauche jemanden der mir beide Erklärungen macht plus der Umzugskosten etc.
                        Hallo UlrikeK,

                        das macht Sinn -> amerikanisches Steuerrecht ist kein Thema für das Forum.

                        Tschüß

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                          #13
                          Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie von UlrikeK beschrieben und weiß auch nicht, wie ich das Elster beibringen soll. Ich hatte bis 06.08.2025 meinen Wohnsitz in Neuseeland (ohne Wohnsitz in Deutschland) und seit 06.08.2025 bin ich wieder in Deutschland gemeldet (ohne Wohnsitz in Neuseeland). In Neuseeland hatte ich zusätzlich zu einem steuerfreien Stidpendium aus öffentlichen Mitteln einen Nebenjob, für den ich Lohn bekommen und Steuern bezahlt habe. Die "selbsterklärende" Frage in der Anlage N Aus "Bestand neben dem Wohnsitz im Inland ein Wohnsitz im Ausland?​" ergibt für mich auch keinen Sinn, da ich jeweils nur einen Wohnsitz in Deutschland oder in Neuseeland hatte. Muss ich nun sowohl die Anlage N Aus als auch die Anlage WA-ESt ausfüllen (und was soll ich bei Anlage N Aus eintragen?) oder nur die Anlage WA-ESt?
                          Zuletzt geändert von Ferdi Fuchs; 10.01.2026, 12:34.

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                            #14
                            Muss ich nun sowohl die Anlage N Aus als auch die Anlage WA-ESt ausfüllen (und was soll ich bei Anlage N Aus eintragen?) oder nur die Anlage WA-ESt?
                            Meiner Meinung nach nur die Anlage WA-ESt !
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Das mit der Anlage N-AUS war Kappes, um es mal auf den Punkt zu bringen:

                              Die Anlage N-AUS ist zu verwenden für Zeiträume mit deutschem Wohnsitz, in dem beispielsweise aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Deutschland steuerfrei sind. Für andere entsprechende Einkünfte wäre es die Anlage AUS.

                              Die Anlage WA-ESt betrifft Zeiträume ohne deutschen Wohnsitz.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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