Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Forumsuser,
seit 01.01.2016 bin ich von meinem deutschen Arbeitgeber ins nicht-EU Ausland (Südostasien) entsandt worden, mein Arbeitsvertrag ruht bis zum Abschluss der Entsendung, die am 31.12.2019 endet.
Für die Jahre 2016 bis 2019 habe bzw. werde ich keine Einkommenssteuer von meinem Gehalt an das dt. Finanzamt abführen, aber die Sozailabgaben "strahlen aus" und diese wurden bzw. werden weiterhin an die entsprechenden Stellen gezahlt (AV, RV, PV, KV).
Meine weltweite Einkommenssteuer zahle ich dem Staat, in den in entsandt wurde.
Im Q3 2016 habe ich eine Immobilie zum Zwecke der Vermietung erworben (Doppelhaushälft mit Grundstück) und Sanieren und Renovieren lassen (mit Managament aus meiner Familie vor Ort).
Seit Q2 2017 habe ich einen Mieter mit unbefristetem Mietvertrag, der diese Immobilie bis heute benutzt.
Die letzte Steuererklärung habe ich für das Finanzjahr 2015 eingereicht, daher beschäftige ich mich aktuell mit den Steuererklärungen für 2016 bis 2019.
1. Frage: bin ich mit meiner Situation dazu berechtig oder gar gezwungen Anlage V der Steuererklärung auszufüllen, um z.B. die hohen Anschaffungskosten aus 2016 geltend zu machen und im besten Fall bis ins Jahr 2020 vorzutragen?
(wie z.B. hier aufgelistet: https://www.test.de/Steuertipps-fuer...ter-5293402-0/)
2. Frage: wie wirkt sich die Beantwortung der 1. Frage auf meine Situation für das Jahr 2020 aus?
Zur Information: Ich muss in meinem Gastland sämtliches Welteinkommen versteuern, dazu zählen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Vielen Dank für Ihre Tipps und Meinungen im Voraus!
liebe Forumsuser,
seit 01.01.2016 bin ich von meinem deutschen Arbeitgeber ins nicht-EU Ausland (Südostasien) entsandt worden, mein Arbeitsvertrag ruht bis zum Abschluss der Entsendung, die am 31.12.2019 endet.
Für die Jahre 2016 bis 2019 habe bzw. werde ich keine Einkommenssteuer von meinem Gehalt an das dt. Finanzamt abführen, aber die Sozailabgaben "strahlen aus" und diese wurden bzw. werden weiterhin an die entsprechenden Stellen gezahlt (AV, RV, PV, KV).
Meine weltweite Einkommenssteuer zahle ich dem Staat, in den in entsandt wurde.
Im Q3 2016 habe ich eine Immobilie zum Zwecke der Vermietung erworben (Doppelhaushälft mit Grundstück) und Sanieren und Renovieren lassen (mit Managament aus meiner Familie vor Ort).
Seit Q2 2017 habe ich einen Mieter mit unbefristetem Mietvertrag, der diese Immobilie bis heute benutzt.
Die letzte Steuererklärung habe ich für das Finanzjahr 2015 eingereicht, daher beschäftige ich mich aktuell mit den Steuererklärungen für 2016 bis 2019.
1. Frage: bin ich mit meiner Situation dazu berechtig oder gar gezwungen Anlage V der Steuererklärung auszufüllen, um z.B. die hohen Anschaffungskosten aus 2016 geltend zu machen und im besten Fall bis ins Jahr 2020 vorzutragen?
(wie z.B. hier aufgelistet: https://www.test.de/Steuertipps-fuer...ter-5293402-0/)
2. Frage: wie wirkt sich die Beantwortung der 1. Frage auf meine Situation für das Jahr 2020 aus?
Zur Information: Ich muss in meinem Gastland sämtliches Welteinkommen versteuern, dazu zählen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Vielen Dank für Ihre Tipps und Meinungen im Voraus!
Kommentar