AW: Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen
Hallo V-Liersee,
danke für Deine Antwort. Sie trifft den Nagel auf den Kopf!
Es war zwar kein „steuerlich umwerfendes Problem“ aber ohne Erklärung beschäftigt mich so was immer wieder *lache*
….Der Weg zur „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ ist eben noch sehr, sehr weit !!!!!
Stimmt, das Elster-Programm ist schon recht gut!
Mit freundlichen Grüßen,
Heide
Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen
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AW: Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen
Sind in den Versicherungsbeiträgen solche für eine Lebensversicherung bzw. private Rentenversicherung eingetragen? Diese werden seit einigen Jahren nur noch mit 88% bei den Sonderausgaben berücksichtigt. Sollten in der Erklärung also ca. 1800 Euro Lebensversichung bzw. Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht enthalten sein, wäre dies des Rätsels Lösung.
Edit: der beschränkte Abzug der Lebens-/Rentenversicherung besteht seit 2004. Das Zusammenfallen mit Ihrer Entscheidung, die Erklärung per Elster abzugeben, ist also reiner Zufall
.
Hier noch ein Google-Treffer zur entsprechenden Gesetzesfassung ab 2004: http://www.frag-einen-steuerprofi.de/123forum_topic.asp?topic_id=142481&ccheck=1Zuletzt geändert von V. Liersee; 25.05.2010, 07:09.
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AW: Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen
Nochmal zur Verständigung meines Problems:Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigenDer Grund für die Differenz liegt schon in der Bezeichnung. Beschränkt abziehbar bezieht sich hierbei auf die Höhe der Aufwendungen.
Daß mal alle Aufwendungen abgezogen wurden, liegt z. B. daran, daß die Höchstbeträge nicht erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Stpfl.: Rentner, Ehefrau: Beamte…also keine Altersvorsorgeausgaben!
Bruttoarbeitslohn Ehefrau 17.906 €, dav. 16 % = 2.864 € Kürzung Vorwegabzug
Zeile 10: für beide mit Ja beantwortet
Erklärte Vorsorgeaufwendungen/Versicherungsbeiträge i.H.v. 6823 €
Bei der steuerlichen Berechnung des Abzugsbetrages geht der Rechner
nicht von 6.823 € aus, sondern unerklärlicher Weise von 6.606 € !!!
Das sieht bei der Berechung des Abzugsbetrages folgendermaßen aus:
Mit den tatsächlich erklärten Aufwendungen von 6.823 € ergibt sich folgende Berechnung:
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . ......6.823
Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........... 6.136
Kürzung nach § 10 Absatz 3 Nr. 2 EStG . . . . . . -2.864
verbleibender Vorwegabzug . . . . . . . . . . . ...... 3.272 . . -3.272 .. ....3.272
verbleibende Versicherungsbeiträge. . . . . . . . . . . . . ...... 3.551
abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ -2.668 .......2.668
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............... 883
davon 50 v.H. abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......... 442 ...... 442
im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar. . . . . . . . . . . . . . . . ..........6.382
Der Steuerrechner setzt aber nur 6.606 € an…..die Frage ist warum!!!!!,
Berechnung ergibt nun folgendes:
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . .....6.606
Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..........6.136
Kürzung nach § 10 Absatz 3 Nr. 2 EStG . . . . . . -2.864
verbleibender Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . .....3.272 . . -3.272 ...... 3.272
verbleibende Versicherungsbeiträge. . . . . . . . . . . . . .......3.334
abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................- 2.668 . .....2.668
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................666
davon 50 v.H. abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........... 333 ....... 333
im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar. . . . . . . . . . . . . . . . .........6.273
Dadurch werden 109 € weniger abgezogen!!!!
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AW: Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen
Vermutlich wurde auf der Anlage Vorsorgeaufwand eine 2 eingetragen, obwohl dort eine 1 hingemusst hätte.
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AW: Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen
Der Grund für die Differenz liegt schon in der Bezeichnung. Beschränkt abziehbar bezieht sich hierbei auf die Höhe der Aufwendungen.
Daß mal alle Aufwendungen abgezogen wurden, liegt z. B. daran, daß die Höchstbeträge nicht erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
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Steuerberechnung Vorsorgeaufwendungen
Hallo und schöne Pfingsten!
Trotz größter Anstrengungen meinerseits kann ich mir bei der Elster-Steuerberechung und auch dann beim ausgereichten Steuerbescheid, bei den Vorsorgungsaufwenden eine Differenz zwischen den im Antrag geltend gemachten Vorsorgeaufwendungen (Summe der Versicherungsbeträge) und dem tatsächlich bei der Steuerberechung angesetzten Betrag nicht erklären.
Diese (kleine) Differenz tritt bereits seit 2004, dem Beginn meiner Elsteranwendung auf.
Z.B.: Die Summe meiner geltend gemachten Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) beträgt 8.823 € in der Steuerberechung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben erscheinen als „Summe der Versicherungsbeiträge“ nur 8.606 €. Dabei wurde etwa keine Versicherung als nicht zugehörig gestrichen!
Die Ermittlung der im Rahmen der Höchstbeträge abziehbaren Sonderausgaben beginnt also mit einem –hier- um 217 € niedrigeren Betrag als geltend gemacht.
Eine solche Differenz von ca. +/- 2oo €, ist bei mir seit 2004 aufgetreten und für mich nicht nachvollziehbar. Im letzten Jahr meiner manuelle Erstellung der StErkl. (2003) waren geltend gemachte Vorsorgeaufwendung in der Summe identisch mit der Summe des Ansatzes der Steuerberechnung.
Kann mir jemand diese Differenz erklären?
Danke!Stichworte: -

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