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Rufbereitschaft von Steuer absetzen

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    Rufbereitschaft von Steuer absetzen

    Guten Morgen,

    ich habe ca 1x im Monat übers Wochenende Rufbereitschaft, dafür verwende ich mein eigenes Smartphone. Kann man z.B. einen Teil des Vertrags bzw einen Teil der Anschaffungskosten des Smartphones von der Steuer absetzen oder gibt es da einen Pauschbetrag?

    Ich Danke euch für die Antworten.

    Gruß

    #2
    AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

    Das ist keine Frage, die das Thema des Forums - die elektronische Steuererklärung - betrifft.

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      #3
      AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

      Über eine Suche im Internet sollten genug Hinweise zu finden sein.

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        #4
        AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

        Ich frage mich echt warum hier so verhemennt alle steuerlichen Fragen abgeblockt werden.

        Grade hier in diesem Unterforum lautet die Forenbeschreibung "...alles was nicht in die anderen Foren passt"

        Man wird sich ja wohl noch austauschen dürfen, wenn man Tipps gibt ist es ja nicht gleich eine Rechtsberatung...

        *nerv*

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          #5
          AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

          Vorschlag
          Beantragen Sie doch ein entsprechendes Forum im Rahmen von Elsterforum.
          Mal schauen, ob das dann eingerichtet wird.

          Meines Erachtens gibt es genug Möglichkeiten sich im Internet zu informieren.

          "Grade hier in diesem Unterforum lautet die Forenbeschreibung "...alles was nicht in die anderen Foren passt""
          Damit ist Beratung in steuerlichen Fragen wohl nicht gemeint.

          Aber vielleicht kann ja da einer der Moderatoren Stellung beziehen?
          Zuletzt geändert von XaverWdg; 22.01.2019, 12:15.

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            #6
            AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

            Auch im Unterforum Allgemein und Projekt geht es um das Projekt ELSTER, also um Fragen rund um die elektronische Steuererklärung, die nicht in die anderen Unterforen passen.

            Steuerberatung ist nicht Gegenstand des Forums, wobei einfache Fragen ohnehin oft genug beantwortet werden. Konkrete Hilfe in steuerrechtlichen Fragen darf hier aber grundsätzlich nicht geleistet werden.

            https://forum.elster.de/anwenderforu...-Forum-stellen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

              Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
              Ich frage mich echt warum hier so verhemennt alle steuerlichen Fragen abgeblockt werden.
              Grade hier in diesem Unterforum lautet die Forenbeschreibung "...alles was nicht in die anderen Foren passt"

              Hallo Errazzor,

              die große Überschrift ist ja ELSTERForum, also mit Problemen bei der ELektronischen STeuerERklärung und ein Anwenderforum kann und darf nun mal keine Steuerberatung machen.
              Natürlich ist Grauzone schnell erreicht zwischen Ausfüllhilfe und steuerlichen Wertungen.

              Tschüß

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                #8
                AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

                Man merkt wirklich, dass man hier in einem STEUERforum ist. So etwas habe ich ja noch nirgends erlebt.

                Als ob das irgendjemanden intressiert, wenn sich zwei oder mehr Privatpersonen untereinander austauschen. Jetzt mal ehrlich.

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                  #9
                  AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

                  Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
                  Man merkt wirklich, dass man hier in einem STEUERforum ist. So etwas habe ich ja noch nirgends erlebt.
                  Wenn du das so siehst, dass es in anderen Foren nicht so ist, ist es doch dann easy, solche Fragen dort zu stellen, wo sie ontopic oder toleriert werden.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

                    Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
                    Man merkt wirklich, dass man hier in einem STEUERforum ist. So etwas habe ich ja noch nirgends erlebt.

                    Als ob das irgendjemanden intressiert, wenn sich zwei oder mehr Privatpersonen untereinander austauschen. Jetzt mal ehrlich.
                    Dir ist schon klar, dass dies ein (welt)offenes Forum ist, in dem ihr auf theoretischer oder praktischer offener Bühne vor potentiell zigtausend Euch als vermeintliche Privatpersonen untereinander austauscht ?

                    Stand jetzt wurde der Thread schon 112x aufgerufen, Tendenz sicherlich NICHT fallend.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Dir ist schon klar, dass dies ein (welt)offenes Forum ist, in dem ihr auf theoretischer oder praktischer offener Bühne vor potentiell zigtausend Euch als vermeintliche Privatpersonen untereinander austauscht ?

                      Stand jetzt wurde der Thread schon 112x aufgerufen, Tendenz sicherlich NICHT fallend.
                      Und? Sehe da kein Problem.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

                        Du vielleicht nicht, aber die, die Dir hier unerlaubterweise Steuerberatung machen sollen und dann das Problem bekommen, schon ...
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

                          ... womöglich auch diejenigen die mit dem Halbwissen aus Foren ihre Steuererklärung ausfüllen.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

                            Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
                            Man merkt wirklich, dass man hier in einem STEUERforum ist. So etwas habe ich ja noch nirgends erlebt.

                            Als ob das irgendjemanden intressiert, wenn sich zwei oder mehr Privatpersonen untereinander austauschen. Jetzt mal ehrlich.
                            Per PN interessiert das niemanden, aber oeffentlich darf hier keine Steuerberatung stattfinden! Dieses Forum stellt die Finanzverwaltung kostenlos zur Verfügung und hat schon in der Vergangenheit gedroht, dieses einzustellen.
                            Anwender helfen Anwendern, user to user.
                            Hier ist kein Onlinefinanzamt unterwegs, und auch keine kostenlose Onlinesteuerberatung.

                            Fuer die Finanzverwaltung ist es ein leichtes, dieses Forum abzuschaffen.
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                              #15
                              AW: Rufbereitschaft von Steuer absetzen

                              Dem schließe ich mich an,
                              Fundstellen im Internet gibt es in der Regel genug,
                              aber zu MeinElster oder Elsterforum findet man/frau in der Regel nichts.

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