Hallo alle zusammen,
ich arbeite seit Ende Juli des letzten Jahres als selbstständiger Nachhilfelehrer - seit Anfang November kein Student mehr - bei einem größeren Nachhilfeanbieter in Deutschland. Einnahmen liegen _aktuell_ bei rund 200 € im Monat.
Nun wurde ich vor kurzem darauf angesprochen, dass ich für die Inanspruchnahme der Stelle eine Steuernummer hätte beantragen sollen. Meine Chefin meinte damals bzgl. des Vertrages, die Angabe meiner Steuer-ID-Nummer würde vollkommen ausreichen. Das habe ich dem Finanzamt erklärt, welches das anders sah, sodass man mir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...C2D5E17B31750B) zugeschickt hat.
Mein Problem ist nun, dass ich hier mehrere Positionen vorfinde, die sich mir auf dem ersten Blick nicht erschließen und ich da mal kurz eure Hilfe bräuchte.
2.1 Anschrift des Unternehmens, 2.3 Betriebsstätten, 2.4 Handelsregistereintragung, 2.5 Gründungsform
Ich selbst bin ja als Nachhilfelehrer tätig bei einem Unternehmen, das Unternehmen selbst geht jedoch nicht auf mein Konto, muss ich hier also Angaben machen?
3.1 Ermittlung der voraussichtlichen Einkünfte
Als Nachhilfelehrer verdiene ich je Auftragslage unterschiedlich. Weiterhin ist das Ganze bei mir nur ein Überbrückungsjob, bis ich etwas Festes finde. Das kann diesen Monat passieren oder aber auch erst in einem halben Jahr. Wie gehe ich hier dann vor?
4. Art der Gewinnermittlung
Ich verfüge über keinerlei Ausgaben, lediglich Einnahmen. Ich nehme an, eine Einnahmenüberschussrechnung ist hier die richtige Wahl?
Liegt ein abweichendes Wirtschaftsjahr vor?
Begonnen habe ich meine Tätigkeit Ende Juli letzten Jahres. Da "Nicht einzutragen ist das beim unterjährigen Betriebsbeginn entstehende Rumpfwirtschaftsjahr, das einen kürzeren Zeitraum als 12 Monate umfasst." wohl eher nein?
7. Umsatzsteuer
7.1 Summe der Umsätze
Da ich keine Ausgaben habe, sind meine Umsätze gleich meinen Einnahmenschätzungen einzutragen, oder?
7.3 Kleinunternehmerregelung
Da ich nicht auf 17500 €/im Folgejahr 50000 € komme, muss ich die hier wohl in Anspruch nehmen? Dadurch würde für mich 7.8 entfallen. Würden es 7.5/7.6/7.7 auch?
7.5 Steuerbefreiung, 7.6 Steuersatz, 7.7 Durchschnittssatzbesteuerung
Ja? Nein?
7.8 Soll-/Istversteuerung
Welche? Falls Istversteuerung: Welche Begründung ankreuzen?
7.9 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Muss ich hier eine beantragen lassen?
Tut mir wirklich leid, dass das so viel geworden ist, für mich kam das Ganze Hals über Kopf.
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich arbeite seit Ende Juli des letzten Jahres als selbstständiger Nachhilfelehrer - seit Anfang November kein Student mehr - bei einem größeren Nachhilfeanbieter in Deutschland. Einnahmen liegen _aktuell_ bei rund 200 € im Monat.
Nun wurde ich vor kurzem darauf angesprochen, dass ich für die Inanspruchnahme der Stelle eine Steuernummer hätte beantragen sollen. Meine Chefin meinte damals bzgl. des Vertrages, die Angabe meiner Steuer-ID-Nummer würde vollkommen ausreichen. Das habe ich dem Finanzamt erklärt, welches das anders sah, sodass man mir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...C2D5E17B31750B) zugeschickt hat.
Mein Problem ist nun, dass ich hier mehrere Positionen vorfinde, die sich mir auf dem ersten Blick nicht erschließen und ich da mal kurz eure Hilfe bräuchte.
2.1 Anschrift des Unternehmens, 2.3 Betriebsstätten, 2.4 Handelsregistereintragung, 2.5 Gründungsform
Ich selbst bin ja als Nachhilfelehrer tätig bei einem Unternehmen, das Unternehmen selbst geht jedoch nicht auf mein Konto, muss ich hier also Angaben machen?
3.1 Ermittlung der voraussichtlichen Einkünfte
Als Nachhilfelehrer verdiene ich je Auftragslage unterschiedlich. Weiterhin ist das Ganze bei mir nur ein Überbrückungsjob, bis ich etwas Festes finde. Das kann diesen Monat passieren oder aber auch erst in einem halben Jahr. Wie gehe ich hier dann vor?
4. Art der Gewinnermittlung
Ich verfüge über keinerlei Ausgaben, lediglich Einnahmen. Ich nehme an, eine Einnahmenüberschussrechnung ist hier die richtige Wahl?
Liegt ein abweichendes Wirtschaftsjahr vor?
Begonnen habe ich meine Tätigkeit Ende Juli letzten Jahres. Da "Nicht einzutragen ist das beim unterjährigen Betriebsbeginn entstehende Rumpfwirtschaftsjahr, das einen kürzeren Zeitraum als 12 Monate umfasst." wohl eher nein?
7. Umsatzsteuer
7.1 Summe der Umsätze
Da ich keine Ausgaben habe, sind meine Umsätze gleich meinen Einnahmenschätzungen einzutragen, oder?
7.3 Kleinunternehmerregelung
Da ich nicht auf 17500 €/im Folgejahr 50000 € komme, muss ich die hier wohl in Anspruch nehmen? Dadurch würde für mich 7.8 entfallen. Würden es 7.5/7.6/7.7 auch?
7.5 Steuerbefreiung, 7.6 Steuersatz, 7.7 Durchschnittssatzbesteuerung
Ja? Nein?
7.8 Soll-/Istversteuerung
Welche? Falls Istversteuerung: Welche Begründung ankreuzen?
7.9 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Muss ich hier eine beantragen lassen?
Tut mir wirklich leid, dass das so viel geworden ist, für mich kam das Ganze Hals über Kopf.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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