Liebe Forenmitglieder,
ich bin langjähriger, freiberuflicher Fotodesigner mit vorhandener Steuernummer und möchte eine weitere freiberufliche Lehrtätigkeit als Segellehrer beim Finanzamt anmelden – unter der selben Steuernummer.
Nach Aussage eines Experten der Steuerberaterkammer Düsseldorf auf dem Onlineportal des BMWi ist die Ausübung zweier verschiedener Tätigkeiten unter der selben Steuernummer ohne Weiteres möglich (Quelle: https://www.existenzgruender.de/Shar...tigkeiten.html). Weitere Onlineforen zum Steuerrecht bestätigen diese Aussage.
Auf Rückfrage beim zuständigen Finanzamt in Berlin wurde jedoch eine gänzlich konträre Aussage getroffen: Demnach könnten beide Tätigkeiten nicht unter einer Steuernummer geführt werden und es würde zwingend eine weitere Steuernummer erteilt. Mein Hinweis auf die Aussage der Steuerberaterkammer interessierten hier wenig.
Frage:
Welche Aussage ist korrekt?
Ist dies abhängig vom Bundesland?
Gibt es ggf. ein rechtskräftiges Urteil?
Wie sollte ich mich gegenüber dem Finanzamt verhalten?
Über eine konkrete Hilfestellung würde ich mich sehr freuen. Bitte nur sachliche und rechtskräftige Antworten bezogen auf meine Fragestellung und keine Mutmaßungen oder Ausgabe von Halbwissen.
ich bin langjähriger, freiberuflicher Fotodesigner mit vorhandener Steuernummer und möchte eine weitere freiberufliche Lehrtätigkeit als Segellehrer beim Finanzamt anmelden – unter der selben Steuernummer.
Nach Aussage eines Experten der Steuerberaterkammer Düsseldorf auf dem Onlineportal des BMWi ist die Ausübung zweier verschiedener Tätigkeiten unter der selben Steuernummer ohne Weiteres möglich (Quelle: https://www.existenzgruender.de/Shar...tigkeiten.html). Weitere Onlineforen zum Steuerrecht bestätigen diese Aussage.
Auf Rückfrage beim zuständigen Finanzamt in Berlin wurde jedoch eine gänzlich konträre Aussage getroffen: Demnach könnten beide Tätigkeiten nicht unter einer Steuernummer geführt werden und es würde zwingend eine weitere Steuernummer erteilt. Mein Hinweis auf die Aussage der Steuerberaterkammer interessierten hier wenig.
Frage:
Welche Aussage ist korrekt?
Ist dies abhängig vom Bundesland?
Gibt es ggf. ein rechtskräftiges Urteil?
Wie sollte ich mich gegenüber dem Finanzamt verhalten?
Über eine konkrete Hilfestellung würde ich mich sehr freuen. Bitte nur sachliche und rechtskräftige Antworten bezogen auf meine Fragestellung und keine Mutmaßungen oder Ausgabe von Halbwissen.
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