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Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

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    #16
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Und mal ganz blöd gefragt: Was ist überhaupt das große Problem bei der Sache, egal wie das Finanzamt entscheidet ? Geht es Dir um die akademische Frage oder besteht irgendein praktischer Hintergrund ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

      Das Problem habe ich auch gerade.

      Das FA möchte für jede artfremde Tätigkeit eine neue Steuernummer für die auch ein extra Jahresabschluss bzw. EÜR abgegeben werden muss. Das auf die Frage nach dem praktischen Hintergrund.
      Ich bin hauptsächlich Unternehmens-/Gründungsberater, mache aber um in der Praxis zu bleiben noch viele andere Sachen nebenbei.
      Für einen Sachbearbeiter schwer nachzuvollziehen - aber so ist die Realität.

      Das war aber noch nicht immer so. Bisher gab es eine Art Bagatellgrenze, da konnte alles Mögliche in die eine EÜR.
      Die Transparenz und Gewinnerzielungsabsicht habe ich bisher immer durch unterschiedliche Buchungskonten gewährleistet.

      Der Hinweis auf die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO kam übrigens auch vom FA.
      Nach meinen Recherchen soll diese W-Id aber hauptsächlich dazu dienen, die private Steuererklärung von der geschäftlichen zu trennen.
      Das kann ich in meinem Fall auch gewährleisten.

      Für mich ist das -leider- nicht nachvollziehbar, einfach vermeidbarer zusätzlicher Bürokratieaufwand.

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        #18
        AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

        Zitat von phex77 Beitrag anzeigen
        .....
        Für mich ist das -leider- nicht nachvollziehbar, einfach vermeidbarer zusätzlicher Bürokratieaufwand.
        Hallo phex,

        wenn dann die Wirtschafts-ID. einmal kommen wird, wird es für dich nicht leichter -> jeder Betrieb eine Wirtschafts-Id.

        Tschüß

        Kommentar


          #19
          AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

          Zitat von phex77 Beitrag anzeigen
          Das FA möchte für jede artfremde Tätigkeit eine neue Steuernummer für die auch ein extra Jahresabschluss bzw. EÜR abgegeben werden muss.
          Das finde ich gar nicht mal sooo schlecht (macht die Buchführung übersichtlicher); viel schlimmer ist dagegen, dass die Umsatzsteuer (Voranmeldung und Erklärung) für alle diese steuernummerunterschiedlichen Tätigkeiten unter einer einzigen Steuernummer abgegeben werden muss, weil die Umsatzsteuer grundsätzlich personenbezogen ist. Da hat man Glück, wenn man eine mandantenfähige Fibu-Software hat, die das alles automatisch zusammenzählt, aber für die Jahresumsatzsteuererklärung will das Finanzamt dann parallel dazu eine formlose Aufstellung, welche Beträge aus der Erklärung für welche Tätigkeit gelten. Ich frage mich, warum das alles so kompliziert sein muss und warum die verschiedenen Steuernummern für die verschiedenen Tätigkeiten nicht auch einfach für die Umsatzsteuer gelten können, so dass man simple separate Voranmeldungen und Erklärungen abgeben kann?! Das wäre meiner Meinung nach sowohl für den Steuerpflichtigen als auch fürs Finanzamt wesentlich einfacher zu überblicken...

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            #20
            AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

            Der Unternehmensbegriff bzw. Unternehmerbegriff im Umsatzsteuerrecht ist nun mal anders definiert als im Einkommensteuergesetz, das könnte nur der Gesetzgeber vereinheitlichen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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