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Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Der Unternehmensbegriff bzw. Unternehmerbegriff im Umsatzsteuerrecht ist nun mal anders definiert als im Einkommensteuergesetz, das könnte nur der Gesetzgeber vereinheitlichen.

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  • mhanft
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Zitat von phex77 Beitrag anzeigen
    Das FA möchte für jede artfremde Tätigkeit eine neue Steuernummer für die auch ein extra Jahresabschluss bzw. EÜR abgegeben werden muss.
    Das finde ich gar nicht mal sooo schlecht (macht die Buchführung übersichtlicher); viel schlimmer ist dagegen, dass die Umsatzsteuer (Voranmeldung und Erklärung) für alle diese steuernummerunterschiedlichen Tätigkeiten unter einer einzigen Steuernummer abgegeben werden muss, weil die Umsatzsteuer grundsätzlich personenbezogen ist. Da hat man Glück, wenn man eine mandantenfähige Fibu-Software hat, die das alles automatisch zusammenzählt, aber für die Jahresumsatzsteuererklärung will das Finanzamt dann parallel dazu eine formlose Aufstellung, welche Beträge aus der Erklärung für welche Tätigkeit gelten. Ich frage mich, warum das alles so kompliziert sein muss und warum die verschiedenen Steuernummern für die verschiedenen Tätigkeiten nicht auch einfach für die Umsatzsteuer gelten können, so dass man simple separate Voranmeldungen und Erklärungen abgeben kann?! Das wäre meiner Meinung nach sowohl für den Steuerpflichtigen als auch fürs Finanzamt wesentlich einfacher zu überblicken...

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Zitat von phex77 Beitrag anzeigen
    .....
    Für mich ist das -leider- nicht nachvollziehbar, einfach vermeidbarer zusätzlicher Bürokratieaufwand.
    Hallo phex,

    wenn dann die Wirtschafts-ID. einmal kommen wird, wird es für dich nicht leichter -> jeder Betrieb eine Wirtschafts-Id.

    Tschüß

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  • phex77
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Das Problem habe ich auch gerade.

    Das FA möchte für jede artfremde Tätigkeit eine neue Steuernummer für die auch ein extra Jahresabschluss bzw. EÜR abgegeben werden muss. Das auf die Frage nach dem praktischen Hintergrund.
    Ich bin hauptsächlich Unternehmens-/Gründungsberater, mache aber um in der Praxis zu bleiben noch viele andere Sachen nebenbei.
    Für einen Sachbearbeiter schwer nachzuvollziehen - aber so ist die Realität.

    Das war aber noch nicht immer so. Bisher gab es eine Art Bagatellgrenze, da konnte alles Mögliche in die eine EÜR.
    Die Transparenz und Gewinnerzielungsabsicht habe ich bisher immer durch unterschiedliche Buchungskonten gewährleistet.

    Der Hinweis auf die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO kam übrigens auch vom FA.
    Nach meinen Recherchen soll diese W-Id aber hauptsächlich dazu dienen, die private Steuererklärung von der geschäftlichen zu trennen.
    Das kann ich in meinem Fall auch gewährleisten.

    Für mich ist das -leider- nicht nachvollziehbar, einfach vermeidbarer zusätzlicher Bürokratieaufwand.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Und mal ganz blöd gefragt: Was ist überhaupt das große Problem bei der Sache, egal wie das Finanzamt entscheidet ? Geht es Dir um die akademische Frage oder besteht irgendein praktischer Hintergrund ?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Zitat von Wissbegieriger Beitrag anzeigen
    .....
    Nach Aussage eines Experten der Steuerberaterkammer Düsseldorf auf dem Onlineportal des BMWi ist die Ausübung zweier verschiedener Tätigkeiten unter der selben Steuernummer ohne Weiteres möglich........ Weitere Onlineforen zum Steuerrecht bestätigen diese Aussage.

    Auf Rückfrage beim zuständigen Finanzamt in Berlin wurde jedoch eine gänzlich konträre Aussage getroffen: Demnach könnten beide Tätigkeiten nicht unter einer Steuernummer geführt werden und es würde zwingend eine weitere Steuernummer erteilt..
    Hallo Wissbegieriger,
    weder der Experte von der Steuerberaterkammer noch Poster in Onlineforen zum Steuerrecht bearbeiten deinen Steuerfall.
    Deshalb sollte doch der erste Ansprechpartner das zuständige Finanzamt sein. Die haben doch deinen Sachverhalt dir deutlich klargemacht.

    Tschüß

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Bei zwei völlig verschiedenen berufliche Tätigkeiten wirst du mindestens zwei ggf. sogar 3 Steuernummern bekommen.

    Jeweils eine Steuernummer pro Tätigkeit für die EÜR und ggf. Gewerbesteuer. Unter einer dieser Steuernummern wird auch die Einkommensteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung für beide Tätigkeiten abzugeben sein (wird wohl deine bisherige Steuernummer bleiben).

    Möglicherweise wirst du aber auch eine neue dritte Steuernummer bekommen unter welcher nur die Einkommensteuer läuft, da eigentlich im Hinblick auf die Wirtschafts-ID eine strikte Trennung zwischen den persönlichen und den betrieblichen Steuern erfolgen soll. Diese strikte Trennung wird aber noch nicht in allen Bundesländern/Finanzämtern vorgenommen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Hallo Wißbegieriger,

    Steuerberatung kann und darf dieses Forum gar nicht leisten -> hier sind nur Anwender unterwegs die anderen Anwendern bei Problemen rund um die ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) helfen.
    Damit wird auch deutlich, dass es keine verbindlichen Auskünfte gibt.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Ich habe den Thread im Bereich Allgemein und Projekt - Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren. eröffnet. Allgemein ging ich davon aus dies sei ein Forum für steuerliche Angelegenheiten.
    Da bist du nicht der Erste und wirst auch nicht der Letzte sein!

    Das ist ein Forum für Fragen rund um die elektronische Steuererklärung -ELSTER-. Hier gibt es diverse Unterforum für die verschiedenen Softwarelösungen und eben auch das Unterforum Allgemein und Projekt,

    ebenfalls gedacht für Fragen rund um die elektronische Steuererklärung, die nicht in die anderen Unterforen passen.

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  • Wissbegieriger
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das wollte ich ihm auch schon klarmachen, es hat aber nichts gebracht:

    Das scheint grundlegend an meinem fehlenden Intellekt zu liegen. Zusätzlich scheine ich dieses Forum gänzlich falsch zu interpretieren: Ich habe den Thread im Bereich Allgemein und Projekt - Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren. eröffnet. Allgemein ging ich davon aus dies sei ein Forum für steuerliche Angelegenheiten.

    Steinigt mich.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Das wollte ich ihm auch schon klarmachen, es hat aber nichts gebracht:



    Steinigt mich.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Also, die Frage hat mit den Themen des Forums gar nichts zu tun.
    Das wollte ich ihm auch schon klarmachen, es hat aber nichts gebracht:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post255518

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Zitat von Wissbegieriger Beitrag anzeigen
    Bitte nur sachliche und rechtskräftige Antworten bezogen auf meine Fragestellung und keine Mutmaßungen oder Ausgabe von Halbwissen.
    Hoppla!

    Also, die Frage hat mit den Themen des Forums gar nichts zu tun.

    Natürlich musst Du für zwei verschiedene Tätigkeiten zwei Einnahmeüberschussrechnungen machen. Für jede gibt es eine Steuernummer.

    Für die Umsatzsteuer wird nur eine Steuernummer für einen Unternehmer erteilt.

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  • Wissbegieriger
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Nein, entweder übt er sein hier NICHT vorhandenes Ermessen richtig oder falsch aus :-)
    Dem scheint so, und dieses Vorgehen ist allgemein leider nicht unbekannt – daher lag in der Fragestellung auch ein Fokus auf "Rechtsgrundlage". Offensichtlich gar nicht so einfach herauszufinden. Da werden im Detail wohl die Gesetzestexte herhalten müssen.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Nein, entweder übt er sein hier NICHT vorhandenes Ermessen richtig oder falsch aus :-)

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  • Wissbegieriger
    antwortet
    AW: Zwei freiberufliche Tätigkeiten unter einer Steuernummer

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Wie schon gesagt entscheidet das das Finanzamt. Wenn es nach den für das Finanzamt geltenden Regeln entscheidet, wird es für die neue Tätigkeit eine neue Steuernummer vergeben. Tut es das nicht, wird es das spätestens dann nachholen, wenn es die schon seit einigen Jahren angekündigte Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO geben wird, denn pro Betrieb eine Wirtschafts-ID.
    Bedeutet das in der verschobenen Realität dass es, trotz rechtlich definierter Grundlagen zum Steuerwesen in der BRD, eine flexible Ermessensentscheidung der Finanzämter mittels einzelner Sachbearbeiter gibt?

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