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Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

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    Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr eine Abfindung bekommen.

    Die Abfindung wurde zusammen mit meinem Lohn überwiesen und entsprechend versteuert.

    In der Lohnsteuerbescheinigung wird der Bruttobetrag unter Ziffer 19 ausgewiesen.

    In Elster habe ich den Betrag entsprechend Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.

    Wenn ich das nun berechnen lasse, soll ich mehrere tausend Euro nachzahlen (lasse ich den Betrag weg, bekomme ich wie bisher was wieder), sozusagen die Abfindung versteuern die ich bereits versteuert habe.

    Kann das richtig sein?

    Vielen Dank im voraus.
    Mfg

    #2
    AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

    In Elster habe ich den Betrag entsprechend Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.
    Was verstehst du unter Elster? Mein ELSTER, die Webanwendung oder ElsterFormular?

    Falls es Mein ELSTER ist: In welche Zeile der Anlage N hast du den Betrag eingetragen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

      Hallo,

      ich habe die Webanwendung benutzt.

      Kann man denn das Programm noch nutzen? Mir war als wenn das jetzt nur noch online geht.

      Ich komme aktuell nicht an die Webanwendung aber es gibt speziell einen Punkt für Eintragungen unter Punkt 19 der Lohnsteuerbescheinigung.

      Ich habe ja mit meiner damaligen Gehaltsabrechnung bereits die Lohnsteuer abgeführt und entsprechend weniger ausgezahlt bekommen. In der Webanwendung kann ich aber nur die Bruttoabfindung eintragen weil diese unter Punkt 19 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist.

      Ich schaue nachher nochmal was da in der Anwendung steht.

      Danke.

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        #4
        AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

        Kann man denn das Programm noch nutzen?
        Kann man natürlich noch! Es wird nur etwas versteckt, da es nächstes Jahr auslaufen soll.

        https://www.elster.de/eportal/lizenz...elsterformular
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

          Hallo,

          habe jetzt mal nachgeschaut.

          Eingetragen habe ich es unter "Anlage N, Punkt 3 Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre"

          unter "Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung"

          Der Betrag wird auch unter Punkt 10 Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt (nicht Punkt 19). Ebenso wird die abgeführte Steuer unter Punkt 11 und Soli-Beitrag unter Punkt 12 angegeben.

          Punkt 11 und 12 kann ich aber in der Webanwendung offenbar nicht angeben (lediglich Punkt 10 Bruttoabfindung) und wird demzufolge wohl auch nicht berücksichtigt.

          Mfg

          - - - Aktualisiert - - -

          Hab gerade die Software aktualisiert. Im ElsterFormular kann man die Punkte 11 und 12 eingeben.

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            #6
            AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

            Punkt 11 und 12 kann ich aber in der Webanwendung offenbar nicht angeben
            Das geht in Mein ELSTER schon auch! Die Zeilen dafür (Steuerabzugsbeträge zu den Zeilen 16 und 17) sind auf der Seite ganz unten zu finden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

              Ok, danke. Werde ich heute gleich mal nachschauen 👍

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                #8
                AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

                Hallo alle miteinader! Ich habe letztes Jahr auch eine Abfindung bekommen diese wurde nicht ermässigt versteuert sondern ganz normal! Ich bin jetzt dabei meinen LSA zu machen und verzweifel beim eintragen der Abfindung! Wenn ich es richtig verstanden habe muss ich die Abfindung unter punkt 10 eintragen und die Abfindung unter punkt 3 vom Brutto abziehen! Aber wie rechne ich den Soli und die Lohnsteuer von punkt 11 und 12 aus?? Oder bleiben Punkt 11 und 12 bei 0?? Wäre für Hilfe dankbar !! Ich übermittel die Daten später per Programm muss ich den Aufhebungsvertrag und die Abrechnung direkt zum FA schicken oder nur auf Anfrage??

                Lieben Gruss

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                  #9
                  AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

                  Ich übermittel die Daten später per Programm muss ich den Aufhebungsvertrag und die Abrechnung direkt zum FA schicken
                  Das ist sinnvoll, insbesondere wenn die Lohnsteuer nicht ermäßigt wurde! Wenn du verraten würdest, mit welchem Programm die Steuererklärung übermittelt werden soll,

                  könnte dir vielleicht etwas zielführender Auskunft gegeben werden. Da nicht ermäßigt besteuert wurde, kannst du keine anteilige Lohnsteuer erklären, das ist auch überflüssig.

                  Ob man die Abfindung jetzt unter Nummer 19 einer Lohnsteuerbescheinigung eintragen kann oder sie direkt in die Zeile 18 der Anlage N eintragen muss, hängt vom Inhalt der

                  Lohnsteuerbescheinigung und auch vom verwendeten Programm ab.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

                    Ich arbeite mit dem Buhl Steuersparbuch 2019!

                    genau das weiss ich nämlich auch nicht mehr ich habe schon so viel gegoggelt und gelesen! ob ich unter 10 eintragen muss oder unter 18,19 ich weiss es nicht mehr! Ich weiss nur das die Abfindung ganz normal auf meinen Bruttolohn drauf ist und der AG nichts weiter eingetragen hat in der Lohnsteuerbescheinigung!

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                      #11
                      AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

                      Wenn die Abfindung überhaupt nicht in der Lohnsteuerbescheinigung auftaucht, müsste sie direkt in die Zeile 18 der Anlage N eingetragen werden!

                      Bei einigen Steuerprogrammen weiß ich, wie man da vorgehen muss, bei deiner Software weiß ich das leider nicht. Die haben aber ein eigenes Forum,

                      falls du es mit der Ausfüllhilfe allein nicht schaffst. Du kannst ja mal testen, ob ein Eintrag unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung in die Zeile 18 geschrieben wird.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

                        Wenn ich es in Zeile 18 eintrage muss ich derbe nachzahlen das kann ja nicht sein! Das ich günstig versteuert nachzahlen muss und voll versteuert was wieder bekomme!??

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                          #13
                          AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

                          Wahrscheinlich wird die Abfindung dann doppelt gerechnet und bei der Steuer erneut angesetzt.

                          Und was passiert, wenn du die Abfindung unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung einträgst? Das müsste in dem Programm ja möglich sein.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

                            Hallo,

                            ich habe ähnliches: in meiner Monatsabrechnung steckt die Abfindung auch in der Zeile 3 (sowie 4 und 5 entsprechend), zusammen mit meinem Monatsgehalt. Weiterhin habe ich nichts stehen unter; 10, 11, 12, sowie 19. Es sind keine weiteren Eintragungen vorhanden.

                            Ich nutzte Elsterformular 20.1 und habe meine Lohnsteuerbescheinigung 2018 eins zu eins in das Steuerformular des Programms eingetragen. Nun habe ich einen Eintrag im Programm unter „Weitere Angaben zum Arbeitslohn“ Nr. 18, Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre, meine reine Abfindungssumme Brutto eingetragen.

                            Das Ergebnis ist nicht gerade berauschend. Was habe ich falsch gemacht?

                            Vielen Dank vorab

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                              #15
                              AW: Abfindung doppelt versteuern? Wie korrekt eintragen?

                              Schau dir die Steuerberechnung genau an, ob da jetzt eine Zeile mit zu versteuern nach § 34 Abs. 1 vorkommt und ob das restliche zvE auch um die Abfindung gekürzt ist.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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