Hallo,
gerne würde ich grob einschätzen, ob sich der Aufwand von Steuererklärungen seit Studienbeginn lohnt.
Seit 2016 studiere ich staatlich, 2018 das erste Mal Praktika gemacht und insgesamt ungefähr 450 Euro Lohnsteuer und Kirchensteuer gezahlt, die ich komplett zurückbekommen könnte, da unter dem Freibetrag. Wenn ich eine Steuererklärung für 2018 mache, bekomme ich diese 450 Euro sicher zurück, damit gelten aber alle vorherigen Jahre als abgeschlossen.
Jetzt ist meine Frage, ob es Sinn macht, für 2016 und 2017 eine Steuerklärung einzureichen, meine studienbezogenen Kosten also als Verlustvortrag anzugeben.
Wenn ich es richtig verstanden habe, macht es für mich keinen Sinn, da mein Verlustvortrag bis 2018 dem Einkommen von 8000 Euro entgegengestellt wird, ich aber definitiv einen geringeren Verlustvortrag habe und dieser somit gegengerechnet wird und ich lediglich die 450 Euro zurückbekomme, oder?
Auch eine grundsätzliche Frage: "Häufe" ich einen Verlustvortrag an und verdiene im darauffolgenden Jahr durch Praktika einen Betrag größer als dieser Verlustvortrag, so wird dieser Betrag mit dem Verlustvortrag gegengerechnet? Ist die Differenz unter dem Freibetrag von circa 9000 Euro, so zahle ich dann keine Steuern?
Viele Grüße
gerne würde ich grob einschätzen, ob sich der Aufwand von Steuererklärungen seit Studienbeginn lohnt.
Seit 2016 studiere ich staatlich, 2018 das erste Mal Praktika gemacht und insgesamt ungefähr 450 Euro Lohnsteuer und Kirchensteuer gezahlt, die ich komplett zurückbekommen könnte, da unter dem Freibetrag. Wenn ich eine Steuererklärung für 2018 mache, bekomme ich diese 450 Euro sicher zurück, damit gelten aber alle vorherigen Jahre als abgeschlossen.
Jetzt ist meine Frage, ob es Sinn macht, für 2016 und 2017 eine Steuerklärung einzureichen, meine studienbezogenen Kosten also als Verlustvortrag anzugeben.
Wenn ich es richtig verstanden habe, macht es für mich keinen Sinn, da mein Verlustvortrag bis 2018 dem Einkommen von 8000 Euro entgegengestellt wird, ich aber definitiv einen geringeren Verlustvortrag habe und dieser somit gegengerechnet wird und ich lediglich die 450 Euro zurückbekomme, oder?
Auch eine grundsätzliche Frage: "Häufe" ich einen Verlustvortrag an und verdiene im darauffolgenden Jahr durch Praktika einen Betrag größer als dieser Verlustvortrag, so wird dieser Betrag mit dem Verlustvortrag gegengerechnet? Ist die Differenz unter dem Freibetrag von circa 9000 Euro, so zahle ich dann keine Steuern?
Viele Grüße
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