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Verlustvortrag Student - nicht sinnvoll? Nun steuererklärungen für studienjahre

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    Verlustvortrag Student - nicht sinnvoll? Nun steuererklärungen für studienjahre

    Hallo liebe Community,

    Da ich das Internet nun so gut es geht durchforstet habe und immer noch zu keiner Antwort gekommen bin wende ic mich nun an euch und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Ich habe von 2014 bis März 2018 studiert und arbeite nun seit knapp einem Jahr. Da ich mitbekommen habe, dass man auch als Student im Erststudium ruhig einen Verlustvortrag stellen soll habe ich dieses letztes Jahr noch schnell gemacht . Nun habe ich gestern Post bekommen, dass ich bitte meine Einkommensteuererklärungen der Jahre 15,16,17 nachreichen soll. Ich dachte mir schon, dass dies im Zusammenhang mit dem Verlustvortrag steht wollte aber genauere Infos und rief deswegen in meinem Finanzamt an. Am Telefon wurde mir direkt gesagt, dass das was ich gemacht habe dumm gewesen sei, da ich ja jetzt nun mir die gezahlten Steuern aus dem Jahre 2014 zurückbekommen werde und ich dieses nicht mehr mit in meinen jetzigen Beruf nehmen könnte. (2014 habe ich nur knapp 150/200 Euro Steuern auf einen kleinen Job gezahlt und danach erst wieder ab März 18). Mit dieser Aussage war ich dann etwas verwirrt. Ich dachte man soll für die einzelnen Jahre einen Verlustvortrag stellen. Da ich bisher nun nur den einen Verlustvortrag gestellt habe traue ich mich nicht für die weiteren einen zu stellen, da ich am Telefon ziemlich verunsichert wurde. Kann mir jemand mehr zu ihrer Aussage sagen, dass das was ich gemacht habe dumm sei?! Ich habe auch nichts umso nachgefragt jedoch blockte sie dann ab und verwies mich darauf meine Einkommensteuererklärungen zu machen und das sie hofft das keine anderen Studenten diesen Fehler machen...

    Ich würde mich über jeden Rat wie ich nun damit umgehen soll und was eure Meinung dazu ist freuen.

    Liebe Grüße
    Zuletzt geändert von aline.löwenherz; 30.01.2019, 13:22.

    #2
    AW: Verlustvortrag Student - nicht sinnvoll? Nun steuererklärungen für studienjahre

    Ob du wirklich einen Fehler gemacht hast, wird sich zeigen, wenn die Bescheide für alle Jahre vorliegen bzw. in deinem Fall ohnehin erst nach der Entscheidung des

    Bundesverfassungsgerichts. Ich kann die telefonisch gegebene Auskunft jetzt nicht auf Anhieb nachvollziehen.

    Das ist aber kein Thema der elektronischen Steuererklärung!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustvortrag Student - nicht sinnvoll? Nun steuererklärungen für studienjahre

      Jedenfalls bist Du aufgrund des für 2014 festgestellten Verlusts zur Abgabe der Erklärung 2015 verpflichtet.

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        #4
        AW: Verlustvortrag Student - nicht sinnvoll? Nun steuererklärungen für studienjahre

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Jedenfalls bist Du aufgrund des für 2014 festgestellten Verlusts zur Abgabe der Erklärung 2015 verpflichtet.
        Was mich etwas wundert, ist, dass das Finanzamt bei einem Erststudium für 2014 einen Verlust festgestellt hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verlustvortrag Student - nicht sinnvoll? Nun steuererklärungen für studienjahre

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Was mich etwas wundert, ist, dass das Finanzamt bei einem Erststudium für 2014 einen Verlust festgestellt hat.
          Stimmt. Allerdings hab ich inzwischen festgestellt dass ich die Frage nicht wirklich verstehe. Wurde ein Verlust festgestellt und deshalb zur Abgabe der folgenden Jahre aufgefordert?

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            #6
            AW: Verlustvortrag Student - nicht sinnvoll? Nun steuererklärungen für studienjahre

            Wenn 2014 schon ein Verlustvortrag festgestellt wurde, müssen auch die Folgejahre eingereicht werden, bis der Verlust aufgebraucht ist.

            Wenn 2014 noch kein Verlust entstanden ist (es wurden ja auch Einnahmen erzielt), muss bei den Verlusten für 2015 (wenn sie denn festgestellt werden) darauf geachtet werden, ob sie vor- oder zurückgetragen werden. Grds. werden Verluste erst einmal mit dem Vorjahr verrechnet, es sei denn, man stellt einen Antrag, dass der Verlustrücktrag beschränkt werden oder ganz unterbleiben soll - dann wird mehr vorgetragen.

            Der Antrag steht auf dem Hauptvordruck in Zeile 81 (Stand Veranlagungszeitraum 2015).

            Mit Blick auf Verlustvor- und -rückträge würde nämlich diese Aussage (etwas) Sinn machen:
            Zitat von aline.löwenherz Beitrag anzeigen
            Am Telefon wurde mir direkt gesagt, dass das was ich gemacht habe dumm gewesen sei, da ich ja jetzt nun mir die gezahlten Steuern aus dem Jahre 2014 zurückbekommen werde

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              #7
              AW: Verlustvortrag Student - nicht sinnvoll? Nun steuererklärungen für studienjahre

              Mir stellt sich da jetzt die Frage, warum hast du das gemacht?
              Ich denke viele studieren, aber das macht niemand, Zumindest wüsste ich nicht, welchen Vorteil ich davon hätte?

              Was hast du dir davon gehofft, oder woher hast du die infos, das du machen musstest?

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