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Hallo
Ja ich meinte damit das ich es in mein Rechnungs program eintrage. Denn rest lass ich einen Steuerberater machen hab die Woche einen Termin für die jährliche Steuererklärung.
In Niedersachsen wird so schon seit ein zwei Jahren gehandelt. Alle Kleinunternehmer mit USt-ID sind auf eine vierteljährliche Abgabe umgestellt worden.
Zur Erklärung von jemandem, der das Thema seit 15 Jahren verfolgt:
Kleinunternehmer mit USt-ID gibt es theoretisch seit es die USt-ID gibt. Nur musste man solche Fälle vor 10-15 Jahren noch mit der Lupe suchen. Dank des Internethandels ist das nun anders.
In Niedersachsen spricht man in solchen Fällen von "Kleinunternehmern mit US-Signal", wobei "US" für "Umsatzsteuer-Sondertatbestände" steht.
Vereinfacht ausgedrückt: Kleinunternehmer bekommen ohne dieses Signal keine USt-ID.
Verwendet dieser Kleinunternehmer die USt-ID gegenüber einem EU-Verkäufer, verlagert er die Besteuerung nach Deutschland und muss 19% USt abführen. Vorsteuer bekommt er als Kleinunternehmer natürlich nicht. Das stellt sogar dieses "US-Signal" sicher: Gibt ein Kleinunternehmer eine UStVA mit Eintragungen zu Vorsteuern ab, wird das 100%ig einen Fehler bei der Verarbeitung seiner UStVA im Finanzamt zur Folge haben. Sprich: Auf die eine oder andere Art wird sich das Finanzamt melden.
Warum auf einmal Voranmeldungen angefordert werden und es nicht mehr Jahreserklärungen tun hat Gründe. Hauptsächlich gehts um die zeitnahe Versteuerung von Eingangsumsätzen aus dem EU-Ausland. Und offenbar übernehmen das inzwischen auch andere Bundesländer. An dieser Stelle mal Danke für das Bild eines Vor-Posters. Da steht eigentlich alles drin. Denn: Ein Kleinunternehmer muss NUR DANN eine UStVA abzugeben, wenn er entsprechende Umsätze (als Einkäufer oder Dienstleistungsempfänger) zu versteuern hat (§18 Abs. 4a UStG).
In dem Zusammenhang tauchte mal die Frage auf, inwieweit das Finanzamt überhaupt darauf bestehen darf, entsprechende Meldungen vierteljährlich abzugeben. Nun, der grundsätzliche Abgabezeitraum bei der USt ist das Vierteljahr. Und jemanden komplett von der Abgabe der UStVAen zu befreien "kann" (Gesetzteswortlaut) das Finanzamt machen. Allein, es muss nicht, bzw. kann auch wieder auf vierteljährlicher Abgabe bestehen.
Wenn man ein Schreiben mit dem Inhalt des zuvor genannten Bildes meines Vor-Posters bekommt, weiß man: "Alles klar, das Finanzamt führt mich als Kleinunternehmer mit US-Signal." (das Signal heißt in anderen Bundesländern anders, bitte nicht wundern)
Wenn das Schreiben anders lautet, sollte man in der Tat mal Rücksprache mit dem Amt halten. Nicht dass beide Seiten von unterschiedlichen Sachlagen ausgehen.
Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.
Aber was soll ich den voranmelden, wenn ich keine innergemeinschaftliche Tätigkeiten habe?
Dann musst du nicht anmelden, das steht doch in dem Beitrag auch drin:
Ein Kleinunternehmer muss NUR DANN eine UStVA abzugeben, wenn er entsprechende Umsätze (als Einkäufer oder Dienstleistungsempfänger) zu versteuern hat (§18 Abs. 4a UStG).
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
hattest du dir den Beitrag von JamesBondoo7 und mein Bild wirklich mal durchgelesen -> du hast jetzt was erworben aus der EU und du musst diesen innergemeinschaftlichen Erwerb erklären.
Wenn es jetzt in 2019 wieder passiert, dann musst du für das jeweilige Quartal nur diesen innergemeinschaftlichen Erwerb erklären und die dtsch. MwSt. 19 Prozent abführen darauf.
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