Werbungskosten bei Beschaeftigung und Arbeitslosengeld

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  • LexMex
    Neuer Benutzer
    • 04.02.2019
    • 2

    #1

    Werbungskosten bei Beschaeftigung und Arbeitslosengeld

    Hallo zusammen,
    ich bin gerade dabei die Steuererklaerung mit Elster zu machen und haette dazu eine Frage. Ich war bis Ende April 2018 beschaeftigt, danach wurde ich Arbeitslos (ALG) bis zum 31.12. Kann ich die Pauschale von 110 Euro fuer Arbeitsmittel trotzdem angeben? Danke fuer hilfreiche Tipps
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3023

    #2
    AW: Werbungskosten bei Beschaeftigung und Arbeitslosengeld

    Es gibt keine Pauschale für Arbeitsmittel.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • LexMex
      Neuer Benutzer
      • 04.02.2019
      • 2

      #3
      AW: Werbungskosten bei Beschaeftigung und Arbeitslosengeld

      Vielen Dank. Was bedeuten dann diese Zeilen die überall im internet zu finden sind?

      > Die meisten Finanzämter verzichten auf die Vorlage von Belegen, wenn Sie Arbeitsmittel lediglich bis zu einem Betrag von 110 Euro als Werbungskosten geltend machen<

      Bin etwas verwirrt

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45960

        #4
        AW: Werbungskosten bei Beschaeftigung und Arbeitslosengeld

        Das läuft meines Wissens wohl unter dem Begriff Nichtaufgriffsgrenze. Da fallen z. B. auch Kontogebühren bis 16,00 € darunter.

        Berufen kann man sich auf diese Praktiken nicht erfolgreich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • holzgoe
          Erfahrener Benutzer
          • 19.01.2009
          • 12107

          #5
          AW: Werbungskosten bei Beschaeftigung und Arbeitslosengeld

          Hallo LexMex,

          im WWW steht vieles -> richtiges, falsches und halbrichtiges und halbfalsches usw.

          Schon der Eintrag auf Anlage N Seite 2 sagt Art der Arbeitsmittel bitte einzeln angeben.
          Grundsätzlich sind ab dem Veranlagungsjahr keine Belege einzureichen, es gilt die Belegvorhaltung -> also solltest du in der Lage sein deine 110 Euro nachzuweisen.

          Also wahrheitsgemäße Angaben sind immer gut, und jeder Bearbeiter von Steuererklärungen tickt auch unterschiedlich und es gibt auch elektronische Prüfroutinen die Zufallsauswahlen treffen und sagen -> alle Angaben prüfen.

          Tschüß

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7877

            #6
            AW: Werbungskosten bei Beschaeftigung und Arbeitslosengeld

            Da Du arbeitslos bist, wird es Dir i.ü. etwas schwerer fallen den Bearbeiter davon zu überzeugen, dass Du tatsächlich beruflich veranlasste Arbeitsmittel angeschafft hast. Solche Arbeitsmittel sind zwar denkbar, aber etwas ferner liegend als bei einem Beschäftigten.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            • Febedie
              Erfahrener Benutzer
              • 16.06.2016
              • 116

              #7
              AW: Werbungskosten bei Beschaeftigung und Arbeitslosengeld

              Bis Ende April war ja eine Beschäftigung vorhanden, insofern können da schon Arbeitsmittel angeschafft worden sein.

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              • XaverWdg
                Erfahrener Benutzer
                • 18.02.2017
                • 1048

                #8
                AW: Werbungskosten bei Beschaeftigung und Arbeitslosengeld

                Arbeitsmittel können auch in Zeiten der Nichtbeschäftigung angeschafft und abgesetzt werden.

                Kommentar

                • Beamtenschweiß
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.04.2014
                  • 3023

                  #9
                  AW: Werbungskosten bei Beschaeftigung und Arbeitslosengeld

                  Wurden Arbeitsmittel angeschafft?
                  Wenn ja, dann kannst du ja die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen. Wenn nein, dann gibt es auch nichts zum ansetzen.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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