AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer-ID?
Ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe auch ein Kleinunternehmen und eine USt IdNr beantragt, damit ich aus China Ware einkaufen kann. Nun soll ich auch eine Umsatzsteuervoranmeldung ausführen. So wie ich es verstanden habe, muss die Umsatzsteuervoranmeldung nur bei Einkäufen/Verkäufen mit einem anderen EU Staat gemacht werden. Also bei Geschäften mit China nicht, richtig? Aber wenn ich nun bspw nach Österreich verkaufe, muss ich diese Umsatzsteuervoranmeldung machen oder? Möchte ich also eine Umsatzsteuervoranmeldung meiden, darf ich nur innerhalb Deutschlands Geschäfte machen oder außerhalb der EU, stimmts?
Ich kann die Fragestellerin gut verstehen. Ich war auch etwas erschrocken über die Aufforderung des Finanzamtes. Mit so etwas rechnet man als Kleinunternehmer nicht.
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Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer-ID?
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AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer-ID?
Zitat von Adiehl Beitrag anzeigenHallo
mir ging es ähnlich als Studentin.
Ich habe ein Schreiben bekommen und darauf hin angerufen und erklärt, dass es sich um sehr kleine Beträge handelt. Im Anschluss hat die Dame einen vermerk gemacht, dass dies nicht notwendig sei.
Wirklich rufst du nochmal an oder machst einen Termin.
Freundliche Grüsse
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AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer-ID?
Hallo
mir ging es ähnlich als Studentin.
Ich habe ein Schreiben bekommen und darauf hin angerufen und erklärt, dass es sich um sehr kleine Beträge handelt. Im Anschluss hat die Dame einen vermerk gemacht, dass dies nicht notwendig sei.
Wirklich rufst du nochmal an oder machst einen Termin.
Freundliche Grüsse
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AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer-ID?
Zitat von Hjan Beitrag anzeigenmit Erwerb meine ich meine Einnahmen als Kleinunternehmer
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AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer-ID?
Nur um sicherzugehen ob ich das richtig verstanden habe
Manche Finanzämter verzichten bei Kleinunternehmern sogar auf die Jahreserklärung, aber das wird unterschiedlich gehandhabt.
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AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer-ID?
Hallo Hjan,
zumindest wird es in Sachsen so gehandhabt, wenn du den anderen Thread gelesen hast, habe ich so einen Ausdruck wie er an die Steuerpflichtigen versendet wird auszugsweise beigefügt.
Der sicherste Weg -> besprich das mal mit deinem zuständigen Finanzamt.
Hier sind wir ja nur Anwender unter Anwendern unterwegs.
Tschüß
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AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer-ID?
Hallo holzgoe,
Nein, niemand hat mir etwas geliefert, ich hab eine Dienstleistung ausgeführt und mein Kunde und ich sind beide in Deutschland ansässig.
Und ja, mit Erwerb meine ich meine Einnahmen als Kleinunternehmer.
Vielen Dank für den Link zum anderen Thread! Nur um sicherzugehen ob ich das richtig verstanden habe: Ich muss als Kleinunternehmer mit Umsatzsteueridentifikationsnummer keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen, außer ich habe etwas an jemanden in einem anderen EU-Land geliefert oder etwas von jemandem aus einem anderen EU-Land erhalten, dh. ich habe mir völlig umsonst Sorgen gemacht, weil nichts davon auf mich zutrifft und ich die Voranmeldung nicht ausfüllen muss?
Liebe Grüße,
HJan
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AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer-ID?
Hallo Hjan,
hat dir jemand aus einem EU-Land etwas geliefert ?
Dann hättest du einen innergemeinschaftlichen Erwerb.
Meinst du mit Erwerb deine Einnahmen als Kleinunternehmer, die darfst du natürlich nicht als steuerpflichtige Umsätze eintragen.
Eigentlich muss man nur Voranmeldungen abgeben, wenn wirklich EU-Beziehungen gelaufen sind.
Lies mal hier, da geht es um die gleiche Problematik.
https://forum.elster.de/anwenderforu...r-Voranmeldung
Tschüß
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Umsatzsteuervoranmeldung für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer-ID?
Hallo allerseits,
Ich bin Studentin und seit letztem Jahr Kleinunternehmerin und verdiene mir hin und wieder etwas dazu. Letzten Freitag kam ein Brief von meinem Finanzamt, in dem ich dazu aufgefordert wurde eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben, was mich sehr verwundert hat, weil ich ja Kleinunternehmer bin. Auf Nachfrage meinerseits hat das Finanzamt mir mitgeteilt, das ich trotz meines Kleinunternehmer-Status durch meinen Antrag zur Erteilung der Umsatzsteueridentifikationsnummer dazu aufgefordert wäre, entsprechende Umsätze, die ich im EU-Land habe, monatlich zu melden.
Ich habe heute versucht die Umsatzsteuervoranmeldung bei ELSTER auszufüllen, scheitere allerdings ziemlich kläglich, da ich nicht weiß, wo ich meinen Erwerb eintragen soll. Wenn ich meinen Erwerb (sage und schreibe 200 €) bei ''4 - Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerpflichtige Umsätze)'' eintrage, muss ich doch davon die Umsatzsteuer (in meinem Fall 38 €) an mein Finanzamt überweisen, oder? Und ich dachte ich müsste als Kleinunternehmer unter 17.500€ keine Umsatzsteuer zahlen...
Und bei "Innergemeinschaftliche Erwerbe" kann ich es meinem Verständnis nach auch nicht eintragen, weil die Transaktion in Deutschland stattgefunden hat. Ich bin auch nach stundenlangemRumgooglen sehr verwirrt und wäre sehr dankbar wenn mir jemand sagen könnte, wo ich meinen Erwerb als Kleinunternehmerin mit UST-ID eintragen müsste und ob ich die Umsatzsteuer an mein Finanzamt überweisen muss.
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