Hallo zusammen
Ich habe in 2017 eine Wohnung erworben zur Vermietung . Dafür habe ich Grunderwerbssteuer , Notar ,Gerichts und Makler Gebühren bezahlt . Dann stellte sich herraus das ein Aufgebotsverfahren eröffnet werden musste was im Dez. 2018 abgeschlossen wurde .
Meine Frage : Kann ich meine Grunderwerbssteuer , Notar ,Gerichts und Makler Gebühren in der Anlage V eintragen und wird es anerkannt oder muss ich es gesondert beantragen.
Danke
Ich habe in 2017 eine Wohnung erworben zur Vermietung . Dafür habe ich Grunderwerbssteuer , Notar ,Gerichts und Makler Gebühren bezahlt . Dann stellte sich herraus das ein Aufgebotsverfahren eröffnet werden musste was im Dez. 2018 abgeschlossen wurde .
Meine Frage : Kann ich meine Grunderwerbssteuer , Notar ,Gerichts und Makler Gebühren in der Anlage V eintragen und wird es anerkannt oder muss ich es gesondert beantragen.
Danke
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