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Eintragung in Anlage V

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    Eintragung in Anlage V

    Hallo zusammen
    Ich habe in 2017 eine Wohnung erworben zur Vermietung . Dafür habe ich Grunderwerbssteuer , Notar ,Gerichts und Makler Gebühren bezahlt . Dann stellte sich herraus das ein Aufgebotsverfahren eröffnet werden musste was im Dez. 2018 abgeschlossen wurde .
    Meine Frage : Kann ich meine Grunderwerbssteuer , Notar ,Gerichts und Makler Gebühren in der Anlage V eintragen und wird es anerkannt oder muss ich es gesondert beantragen.
    Danke

    #2
    AW: Eintragung in Anlage V

    Das sind alles Fragen für den Steuerberater, die weder mit der elektronischen Steuererklärung etwas zu tun haben noch mit der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Eintragung in Anlage V

      Die Aufwendungen können nur im Fall der Vermietung im Rahmen der Abschreibung geltend gemacht werden, die je nach Fallgestaltung in den Zeilen 33 - 35 der Anlage V (Vermietung) einzutragen ist. Ansonsten kann ich dem Hinweis auf den Steuerberater nur beipflichten - allein schon zur Fehlervermeidung, die kostspielig werden kann.

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        #4
        AW: Eintragung in Anlage V

        Kann / muss aber nicht bei entsprechender Recherche.

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          #5
          AW: Eintragung in Anlage V

          Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
          Kann / muss aber nicht bei entsprechender Recherche.
          Wenn ich den Beitrag des TE richtig interpretiere, ist es zumindest bis Dezember 2018 nicht zu einer Vermietung gekommen, wobei er sich zum Ausgang des Aufgebotsverfahrens selbst nicht geäußert hat.

          Solche Anschaffungsnebenkosten können normalerweise nur im Rahmen der Abschreibung geltend gemacht werden. Ob und wann die in diesem Fall beginnt, kann man dem Beitrag nicht entnehmen.

          Ich bleibe bei meiner Meinung, dass das ein Fall für den Steuerberater ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Eintragung in Anlage V

            "Ob und wann die in diesem Fall beginnt, kann man dem Beitrag nicht entnehmen."
            Das war aber nicht die Frage des Threaderstellers, das war ihm anscheinend klar.

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              #7
              Hallo zusammen,

              ich hatte dasselbe Problem und es wurde nicht akzeptiert. Die Kosten müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Allerdings habe ich hier in einem Beitrag gelesen, dass die Abschreibung nicht zwingend über eine Nutzungsdauer von 50 Jahre laufen muss, sondern auch gutachterlich geschätzt werden kann. Dies zur Info, wenn jemand noch Werbungskosten in der Anlage V benötigt.
              Zuletzt geändert von Charlie24; 01.11.2022, 22:26. Grund: Link entfernt

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                #8
                Die Frage ist die, ob die Steuerersparnis die Kosten für den Sachverständigen "aufwiegt".

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                  #9
                  Warum wurde der Link entfernt?
                  Unerlaubte Werbung?

                  Kommentar


                    #10
                    Unerlaubte Werbung?
                    Werbung ist hier nicht unbedingt erwünscht. Wenn zu einem Thema vom Februar 2019 im November 2022 noch eine Antwort gegeben wird,

                    ist das zwar nicht verboten, aber es braucht keinen Link zu einem Steuerberater, noch dazu, als es gar nicht darum ging, über welchen

                    Zeitraum Gebäude angeschrieben werden dürfen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Danke für den Hinweis.
                      Hast Du recht.

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