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Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

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    Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Hallo,

    ich habe für 2018 drei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, eine von meinem Vollzeit-Job ab Oktober und zwei von Minijobs vor dem Oktober (da war ich noch Student), die auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wurden.

    In meiner Steuererklärung habe ich alle drei Lohnsteuerbescheinigungen angegeben. In der Anlage Vorsorgeaufwand sollte ich die Zeile 22a angeben (AG-Anteil zur RV). Hier habe ich aber nur den Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung des Vollzeit-Jobs angegeben und nicht mehr die entsprechenden Werte aus den anderen zwei Bescheinigungen draufaddiert, dadurch verringert sich meine Erstattung um ca. 10€.

    Wie gehe ich damit am besten um? Da dem FA die Belege ja alle vorliegen, sollte es denen auffallen. Wird das automatisch korrigiert und muss ich nun aktiv werden? Kann es zu Problemen führen, wenn ich nicht tätig werden? Ist ja irgendwie schon eine "Mini-Steuerhinterziehung", oder?

    Viele Grüße!

    #2
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Das Finanzamt müsste den Fehler bemerken.

    Um aber evtl. Rückfragen des Amtes und dadurch eintretende Zeitverzögerungen zu vermeiden kann die Steuererklärung auch berichtigt und nochmals übermittelt werden. Bei diesen sogenannten Mehrfachübermittlungen wertet das Finanzamt im Regelfall nur die letzte und somit richtige Datenübermittlung aus.

    Sollte die ursprüngliche Datenübermittlung ohne Authentifizierung vorgenimmen worden sein und wurde in diesem Fall die ausgedruckte und unterschriebene komprimierte Steuererklärung noch nicht postalisch an das Finanzamt übersendet dann bitte nur die letzte korrigierte komprimierte Erklärung an das Finanzamt senden.

    Grundsätzlich sollte ein Steuerbescheid nach Erhalt auf seine Richtigkeit geprüft werden. Dies gilt besonders in den Fällen, in denen korrigierte Datenübermittlungen vorgenommen wurden.

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      #3
      AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

      Hallo,

      so wie ich dich verstehe korrigiere ich die Erklärung also und schicke sie erneut an das FA (Authentifiziert). Dem FA muss ich nicht sagen, dass ich eine neue Erklärung abgegeben habe, weil sie automatisch die aktuelle nehmen?

      Zur Info: zwischen den Erklärungen würden ca 2 Wochen liegen.

      Wenn ich eine zweite Erklärung abgebe, wird mein Fall dann erst später bearbeitet als wenn ich nur die “falsche” Erklärung abgegeben hätte?

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        #4
        AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

        Zur Info: zwischen den Erklärungen würden ca 2 Wochen liegen.
        Bei zwei Wochen sollte das normalerweise kein Problem sein, nachdem die Erklärung das Jahr 2018 betrifft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

          @Charlie24

          Also neue Erklärung in Mein Elster anlegen (mit Datenubernahme) und diese authentifiziert übermitteln. Das wärs, ich rufe nicht beim FA an und sage dass sie die aktuelle nehmen sollen?

          Hast du hierzu noch einen Rat:

          “Wenn ich eine zweite Erklärung abgebe, wird mein Fall dann erst später bearbeitet als wenn ich nur die “falsche” Erklärung abgegeben hätte?”

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            #6
            AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

            Im Moment werden meines Wissens noch gar keine Erklärungen für das Jahr 2018 bearbeitet, damit wird zumeist erst Anfang März begonnen.

            Ob sich da jetzt eine zweiwöchige Verzögerung bei der Bearbeitung ergibt, kann man nicht wirklich abschätzen. Kommt ja auch darauf an, ob die Erklärung kompliziert ist oder nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

              Alles klar, danke!

              Beim FA anrufen muss ich auch nicht oder? Nicht dass die denken, ich möchte die Erstattung doppelt abkassieren ...

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                #8
                AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

                Zitat von PLS Beitrag anzeigen
                Alles klar, danke!

                Beim FA anrufen muss ich auch nicht oder?
                Nein, das musst du nicht! Das funktioniert nach meiner Erfahrung um diese Jahreszeit noch problemlos.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

                  Mir ist grad noch etwas aufgefallen:
                  Muss ich in der Anlage Vorsorgeaufwendungen Seite 9 Zeile 53-58 was eintragen? Z.B. Kreuz in Zeile 55 und "Student"" auswählen?

                  Zur Info: Bis Oktober 2018 war ich Student, Januar bis Juli hatte ich zwei Nebenjobs auf Lohnsteuerkarte, mich aber von der RV-Pflicht befreien lassen. Ab Oktober bin ich SV-pflichtiger Arbeitnehmer.

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                    #10
                    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

                    Z.B. Kreuz in Zeile 55 und "Student"" auswählen?
                    Ja, in Zeile 56 dann Nein ankreuzen!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

                      Auf die Steuerberechnung hat das anscheinend keinen Einfluss, da kommt das gleiche bei raus.

                      ABER: Je mehr ich drüber nachdenke, desto merkwürdiger ist der Satz: Ich kreuze an: "Es bestand 2018 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht...".
                      Das heißt doch, dass im ganzen Jahr 2018 keine gesetzliche RV-Pflicht bestand. Aber seit Oktober bin ich ja RV-pflichtig, da ich SV-pflichtiger AN bin.

                      Ist es dann nicht eher besser, nichts anzukreuzen?

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                        #12
                        AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

                        In der Hilfe steht aber:

                        Die Zeilen 53 bis 57 sind von Arbeitnehmern auszufüllen, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahrs 2018 nicht rentenversicherungspflichtig waren.

                        Es kann sich auf die Höhe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen auswirken.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

                          Ja das ist richtig, wenn ich aber kein Kreuz setze, habe ich es gewissermaßen ja auch ausgefüllt...
                          Ich finde die Frage in Zeile 55 ist so zu verstehen, dass man nur kreuzen soll, sofern man das ganze Jahr über keine RV Beiträge gezahlt hat. Aber du hast Recht, die Hilfe widerspricht dem...

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                            #14
                            AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

                            Papier ist geduldig. Die Finanzbeamten haben auch mit Wohlwollen die Daten anzunehmen und nicht hinter einem Ausfüllfehler eine versuchte Steuerhinterziehung zu vermuten.
                            Die ganze Erklärung sollte im Grossen die tatsächliche Situation wiedergeben, dann läuft das schon okay. Richtigstellungen bei fehlerhaften Angaben kann man auch im Nachhinein durch Widerspruch gegen den Bescheid regeln.
                            Die Finanzbehörden haben grosse Fische zu fangen, nicht Zeit zu verschwenden für Kleinigkeiten.
                            Wer aber negativ auffällt, der kann auch am kleinen Haken baumeln: Ein Beamter hatte, noch bevor es Internet gab, die Strecke Wohn-Arbeitsort großzügig jahrelang zu seinen Gunsten falsch eingetragen, der bekam ein Strafverfahren. Ein weiterer Fall war ein beamteter Direktor oder war es ein ltd. Dir, der hatte die 100.000 DM übersteigenden Erlöse aus dem Verkauf von Bildern, die seine Ehefrau gemalt hatte, nicht angegeben... Steuervergehen sind keine Ordnungswidrigkeiten, das ist Strafsache!
                            woher ich das weiss?
                            Das hat ein Steuerfachmann aus dem Finanzamt beim Volkhochschulkurs erzählt — nur so als Orientierungsbeispiel.
                            Zuletzt geändert von elsterer8; 10.02.2019, 22:22.

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                              #15
                              AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

                              Zitat von elsterer8 Beitrag anzeigen
                              Die Finanzbehörden haben grosse Fische zu fangen, nicht Zeit zu verschwenden für Kleinigkeiten.
                              Wer aber negativ auffällt, der kann auch am kleinen Haken baumeln: Ein Beamter hatte, noch bevor es Internet gab, die Strecke Wohn-Arbeitsort großzügig jahrelang zu seinen Gunsten falsch eingetragen, der bekam ein Strafverfahren. .
                              Hallo elsterer8,

                              die Finanzbehörde muss in allererster Linie für eine gleichmäßige Besteuerung sorgen und jeder Steuerfall muss einmal im Jahr angefasst werden, und ich denke auch als es noch kein Internet gab (Wann war das eigentlich ?) konnte man im zuständigen Finanzamt Strecken Wohnung- Arbeitsstätte auf Richtigkeit prüfen.

                              Tschüß

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