Hallo,
ich habe für 2018 drei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, eine von meinem Vollzeit-Job ab Oktober und zwei von Minijobs vor dem Oktober (da war ich noch Student), die auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wurden.
In meiner Steuererklärung habe ich alle drei Lohnsteuerbescheinigungen angegeben. In der Anlage Vorsorgeaufwand sollte ich die Zeile 22a angeben (AG-Anteil zur RV). Hier habe ich aber nur den Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung des Vollzeit-Jobs angegeben und nicht mehr die entsprechenden Werte aus den anderen zwei Bescheinigungen draufaddiert, dadurch verringert sich meine Erstattung um ca. 10€.
Wie gehe ich damit am besten um? Da dem FA die Belege ja alle vorliegen, sollte es denen auffallen. Wird das automatisch korrigiert und muss ich nun aktiv werden? Kann es zu Problemen führen, wenn ich nicht tätig werden? Ist ja irgendwie schon eine "Mini-Steuerhinterziehung", oder?
Viele Grüße!
ich habe für 2018 drei elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, eine von meinem Vollzeit-Job ab Oktober und zwei von Minijobs vor dem Oktober (da war ich noch Student), die auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wurden.
In meiner Steuererklärung habe ich alle drei Lohnsteuerbescheinigungen angegeben. In der Anlage Vorsorgeaufwand sollte ich die Zeile 22a angeben (AG-Anteil zur RV). Hier habe ich aber nur den Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung des Vollzeit-Jobs angegeben und nicht mehr die entsprechenden Werte aus den anderen zwei Bescheinigungen draufaddiert, dadurch verringert sich meine Erstattung um ca. 10€.
Wie gehe ich damit am besten um? Da dem FA die Belege ja alle vorliegen, sollte es denen auffallen. Wird das automatisch korrigiert und muss ich nun aktiv werden? Kann es zu Problemen führen, wenn ich nicht tätig werden? Ist ja irgendwie schon eine "Mini-Steuerhinterziehung", oder?
Viele Grüße!
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