Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

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  • elsterer8
    Benutzer
    • 06.03.2009
    • 59

    #16
    AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo elsterer8,
    die Finanzbehörde muss in allererster Linie für eine gleichmäßige Besteuerung sorgen und ..., und ich denke auch als es noch kein Internet gab (Wann war das eigentlich ?)
    Widerspruch! Nicht die Finanzbehörden, sondern die Politik hat für die gleichmäßige Besteuerung zu sorgen.
    (Soweit ich weiss: Internet im heutigen Sinne läuft seit den 1990igern. Das http hypertext transfer protocol, welches Verlinkung möglich machte, das brachte d e n Vortrieb.)

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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7872

      #17
      AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

      Zitat von elsterer8 Beitrag anzeigen
      Widerspruch! Nicht die Finanzbehörden, sondern die Politik hat für die gleichmäßige Besteuerung zu sorgen.
      (Soweit ich weiss: Internet im heutigen Sinne läuft seit den 1990igern. Das http hypertext transfer protocol, welches Verlinkung möglich machte, das brachte d e n Vortrieb.)
      Die Politik hat das im Rahmen der Legislative zu leisten UND das Finanzamt hat das im Rahmen der Exekutive zu leisten, lies mal die §§ 85 und 88 AO.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • elsterer8
        Benutzer
        • 06.03.2009
        • 59

        #18
        AW: Steuererklärung: Fehler nach Abschicken entdeckt

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Die Politik hat das im Rahmen der Legislative zu leisten UND das Finanzamt hat das im Rahmen der Exekutive zu leisten, lies mal die §§ 85 und 88 AO.
        Wieder was gelernt, danke. Bin ja, so hoffe ich, kein Querulant.
        Ziehe meinen Widerspruch zurück, wenn auch die Höhe der Steuer der wirkmächtigere Punkt ist.

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