Hallo,
Ich war seit 2012 als Freiberufler (Software Entwickler) tätig. Ich habe jedes Jahr die Anlage EÜR für die Gewinnermittlung gemacht.
Seit 01.05.2018 bin ich Angestellte also ich habe meine freiberufliche Tätigkeit aufgegeben. Letzte Rechnung habe ich im Mai 2018 bezahlt bekommen.
Jetzt mache ich die Anlage EÜR für 2018.
Bei Zeile 8 (Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veräußert oder aufgegeben? (Bitte Zeile 78 beachten)) habe ich Ja angekreuzt.
Aber die Frage ist was mache ich mit Zeile 78?
Für Zeile 78 steht: Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn/-verlust ist ebenfalls einzutragen.
Ich mache keine Bilanz als Freiberufler. Ich habe kein Betriebsvermögen.
Danke in Voraus.
Ich war seit 2012 als Freiberufler (Software Entwickler) tätig. Ich habe jedes Jahr die Anlage EÜR für die Gewinnermittlung gemacht.
Seit 01.05.2018 bin ich Angestellte also ich habe meine freiberufliche Tätigkeit aufgegeben. Letzte Rechnung habe ich im Mai 2018 bezahlt bekommen.
Jetzt mache ich die Anlage EÜR für 2018.
Bei Zeile 8 (Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veräußert oder aufgegeben? (Bitte Zeile 78 beachten)) habe ich Ja angekreuzt.
Aber die Frage ist was mache ich mit Zeile 78?
Für Zeile 78 steht: Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn/-verlust ist ebenfalls einzutragen.
Ich mache keine Bilanz als Freiberufler. Ich habe kein Betriebsvermögen.
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