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Keine Ankündigung bisher.
Rückzahlungsvereinbarung Werbungskosten
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AW: Rückzahlungsvereinbarung Werbungskosten
Warum stellst du die Frage zweimal?
Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung überhaupt nichts zu tun, damit bist du im falschen Forum.
Nur soviel: Außergewöhnliche Belastungen sind es nicht!
Die Kosten einer Zweitausbildung / eines Zweitstudiums sind nach der Gesetzeslage regelmäßig Werbungskosten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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