Rückzahlungsvereinbarung Werbungskosten

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  • 123r
    Neuer Benutzer
    • 16.02.2019
    • 1

    #1

    Rückzahlungsvereinbarung Werbungskosten

    .............
    Zuletzt geändert von 123r; 17.02.2019, 12:13.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Rückzahlungsvereinbarung Werbungskosten

    Also, ich kann mir so gar nicht vorstellen dass das Außergewöhnliche Belastungen sein könnten. Eher schon Werbungskosten.

    Aber: wissen tu ichs nicht. Und Steuerberatung ist auch nicht Thema des Forums.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45977

      #3
      AW: Rückzahlungsvereinbarung Werbungskosten

      Warum stellst du die Frage zweimal?

      Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung überhaupt nichts zu tun, damit bist du im falschen Forum.

      Nur soviel: Außergewöhnliche Belastungen sind es nicht!

      Die Kosten einer Zweitausbildung / eines Zweitstudiums sind nach der Gesetzeslage regelmäßig Werbungskosten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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