.............
Rückzahlungsvereinbarung Werbungskosten
Einklappen
X
-
-
AW: Rückzahlungsvereinbarung Werbungskosten
Also, ich kann mir so gar nicht vorstellen dass das Außergewöhnliche Belastungen sein könnten. Eher schon Werbungskosten.
Aber: wissen tu ichs nicht. Und Steuerberatung ist auch nicht Thema des Forums.
-
AW: Rückzahlungsvereinbarung Werbungskosten
Warum stellst du die Frage zweimal?
Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung überhaupt nichts zu tun, damit bist du im falschen Forum.
Nur soviel: Außergewöhnliche Belastungen sind es nicht!
Die Kosten einer Zweitausbildung / eines Zweitstudiums sind nach der Gesetzeslage regelmäßig Werbungskosten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar

Kommentar