Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verrechnung Krankengeld in 2018 mit Arbeitslosengeld/Krankengeld aus 2016 und 2017 ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verrechnung Krankengeld in 2018 mit Arbeitslosengeld/Krankengeld aus 2016 und 2017 ?

    Hallo,

    Ich bin seit 07.2016 krank geschrieben, Rentenantrag lauft seit 09.2016 zuvor war ich Vollzeit beschäftigt 33 Jahre und zum Ende 08.2016 gekündigt.
    Am 12.2016 wurde ich gesund geschrieben und gleichzeitig wurde der Rentenantrag abgelehnt, durch ein Arzt des MDK, habe Einspruch und Klage für die Gesundschreibung und für die Ablehnung des Rente gestellt.
    Ab den 12.2016 habe ich Arbeitslosengeld bezogen, da ich gesund geschrieben wurden bin.
    Im Jahr 2017 wurde ich wieder Krank, so das auch im Jahr 2017 auch Krankengeld geflossen ist.

    Für das Steuerjahr 2017 (für 2016) ganz normal das Krankengeld und Arbeitslosengeld angegeben als Entgeltersatzleistung.

    Für das Steuerjahr 2018 (für 2017) ganz normal das Krankengeld und Arbeitslosengeld angegeben als Entgeltersatzleistung.

    Für das Steuerjahr 2019 Aktuelles (für 2018) habe ich den Prozess gegen die Krankenkasse gewonnen wegen der Gesundschreibung, nun hat die Krankenkasse mit den Arbeitsamt alles verrechnet und mir eine Restzahlung von 4000,- Überwiesen, in 2018

    Nun habe ich heute aber gesehen das die Krankenkasse 30000 Euro den Finanzamt als Beitrag angeben hat, für das Jahr 2018 für den Zeitraum 07.2016 bis 10.2017 obwohl die mir nur 4000 Restzahlung überwiesen haben in 2018.

    Elster hat natürlich den Betrag von Finanzamt Server so übernommen für das Steuerjahr 2019 (für 2018) .
    Das ist doch falsch da nur 4000,- Euro geflossen sind. Die 26000,- wurden doch schon im Jahr 20016 und 2017 versteuert, durch meine Einkommenserklärung 2017(2016) und 2018(2017).

    Wie kann ich das den Finanzbeamten erklären, das ich wirklich keine 30000,- Euro erhalten habe sondern nur 4000,- in 2018 ?
    Der glaubt doch nur was auf den belegen steht.

    Was passiert wen ich noch den Prozess gegen die Rentenkasse dieses Jahr gewinne ?

    Diese Frage ist nicht so wichtig wie die obere.

    Danke für die Hilfe.
    Zuletzt geändert von ALTheo; 18.02.2019, 10:30.

    #2
    AW: Verrechnung Krankengeld in 2018 mit Arbeitslosengeld/Krankengeld aus 2016 und 201

    Den Bearbeitern im Finanzamt sind solche Sachverhalte bekannt.

    https://www.geldtipps.de/rente-pensi...teuerpflichtig

    Am besten und einfachsten kommen Sie weiter, wenn Sie dies perönlich mit Ihrem Sachbearbeiter im Finanzamt im Kundenzentrum abklären.

    Kommentar


      #3
      AW: Verrechnung Krankengeld in 2018 mit Arbeitslosengeld/Krankengeld aus 2016 und 201

      Nicht das wir uns missverstehen, ich habe nicht die Rente, sondern ich habe den Prozess gegen die Krankenkasse gewonnen, mit den Krankengeld würden die Leistungen des Arbeitsamt beglichen, die in den Zeitraum überwiesen haben, wo endefekt die Krankenkasse zahlen müsste.

      Arbeitslosengeld und Krankengeld sind beide Entgeltersatzleistung, die Rente nicht, die wird voll versteuert :-( das habe ich richtig verstanden oder ?

      Also muss ich persönlich mit den Sachbearbeiter sprechen, dachte das geht einfacher :-( der muss wirklich ab das Steuerjahr 2017 (für 2016) alle bescheide ändern .

      Das wir ja nächstes Jahr noch kompliziert wen ich den Prozess gegen die Rentenkasse gewinne sollte.

      Kommentar


        #4
        AW: Verrechnung Krankengeld in 2018 mit Arbeitslosengeld/Krankengeld aus 2016 und 201

        Zitat von ALTheo Beitrag anzeigen
        Arbeitslosengeld und Krankengeld sind beide Entgeltersatzleistung, die Rente nicht, die wird voll versteuert :-( das habe ich richtig verstanden oder ?
        .
        Hallo ALTheo,

        ALG und Krankengeld sind Einkommensersatzleistungen das ist korrekt. Die Rente wird nicht voll besteuert, teilt sich momentan auf in steuerfreien Teil und steuerpflichtigen, allerdings steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils solange bis glaube ich 2030 dann wirklich alles besteuert wird.

        Dein Sachbearbeiter wird anhand der vorliegenden Unterlagen bestimmt alles richtig machen.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Verrechnung Krankengeld in 2018 mit Arbeitslosengeld/Krankengeld aus 2016 und 201

          Das wir ja nächstes Jahr noch kompliziert wen ich den Prozess gegen die Rentenkasse gewinne sollte.
          Das wird nicht komplizierter. Wie in diesem Fall zu verfahren ist, ist präzise geregelt.

          Für die mit dem Krankengeld verrechnete Rentennachzahlung greift die Rentenbesteuerung, insoweit entfällt dann der Progressionsvorbehalt.

          Günstiger ist das nicht unbedingt.

          https://www.bvl-verband.de/fileadmin...ungsrenten.pdf
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Verrechnung Krankengeld in 2018 mit Arbeitslosengeld/Krankengeld aus 2016 und 201

            1) kein Problem mit ELSTER beim Ausfüllen der Steuererklärung sondern Sachverhalt

            2) wo ist das Problem? Krankengeld und Arbeitslosengeld sind beides Lohnersatzleistungen. Das was die die Krankenkasse nun "zu viel" bescheinigt hat - da es mit Arbeitslosengeld verrechnet wurde -
            wird das Arbeitsamt weniger bescheinigen.

            3) sofern in 2018 keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte vorlagen ist die Höhe der Lohnersatzleistungen völlig egal. Bei NULL Euro zu versteuerndem Einkommen kommt immer NULL €
            Einkommensteuer raus... selbst wenn dir die KK ne Million Krankengeld bescheinigt
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Verrechnung Krankengeld in 2018 mit Arbeitslosengeld/Krankengeld aus 2016 und 201

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

              2) wo ist das Problem? Krankengeld und Arbeitslosengeld sind beides Lohnersatzleistungen. Das was die die Krankenkasse nun "zu viel" bescheinigt hat - da es mit Arbeitslosengeld verrechnet wurde -
              wird das Arbeitsamt weniger bescheinigen.

              3) sofern in 2018 keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte vorlagen ist die Höhe der Lohnersatzleistungen völlig egal. Bei NULL Euro zu versteuerndem Einkommen kommt immer NULL €
              Einkommensteuer raus... selbst wenn dir die KK ne Million Krankengeld bescheinigt
              Das ist doch das Problem es sind 15000,- Euro zuviel in dem Jahr 2018 die die mir bescheinigen, wen ich alles abrechne was 2018 geflossen ist (Arbeitslosengeld und Krankengeld) !

              Ich habe Mieteinnahmen die versteuert werden :-) und das ist eine mega Asche die ich nachzahlen musste, wen es bei der summe bleiben wurde.

              Kommentar

              Lädt...
              X