Für meine Dienstleistung in die Schweiz (Sonstige Leistung/Marketing) frage ich mich wo das einzutragen ist und ob eine Zwischenmeldung erforderlich ist. Feld 42 (Zeile 45), Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) erscheint mir einerseits plausibel. Aber dagegen spricht dass dort die Rede von Gemeinschaftsgebiet ist. An verschiedenen Stellen las ich, dass bei Schweiz keine Zwischenmeldung erforderlich sei, zweifele wegen des Reverse Charge Verfahrens der Schweiz jedoch. Suche seit Stunden Lösungen und bin sehr dankbar für jegliche Hilfe!!!!!!!!!!
Siehe auch:
6 - Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) (45)
Einzutragen sind die übrigen nicht steuerbaren Umsätze, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären. Hierzu gehören auch Telekommunikationsleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen, die ein im Inland ansässiger Unternehmer an Nichtunternehmer mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausführt.
Im übrigen Gemeinschaftsgebiet bedeutet ja EU. Aber Wo muss denn nun nicht steuerbare Leistungen in Drittländer – in meinem Fall in die Schweiz - angeben??????????????????
Siehe auch:
6 - Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) (45)
Einzutragen sind die übrigen nicht steuerbaren Umsätze, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären. Hierzu gehören auch Telekommunikationsleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen, die ein im Inland ansässiger Unternehmer an Nichtunternehmer mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausführt.
Im übrigen Gemeinschaftsgebiet bedeutet ja EU. Aber Wo muss denn nun nicht steuerbare Leistungen in Drittländer – in meinem Fall in die Schweiz - angeben??????????????????
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