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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Leistung in Schweiz-Eintrag in 42-Zusammenfassende Meldung

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung: Leistung in Schweiz-Eintrag in 42-Zusammenfassende Meldung

    Für meine Dienstleistung in die Schweiz (Sonstige Leistung/Marketing) frage ich mich wo das einzutragen ist und ob eine Zwischenmeldung erforderlich ist. Feld 42 (Zeile 45), Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) erscheint mir einerseits plausibel. Aber dagegen spricht dass dort die Rede von Gemeinschaftsgebiet ist. An verschiedenen Stellen las ich, dass bei Schweiz keine Zwischenmeldung erforderlich sei, zweifele wegen des Reverse Charge Verfahrens der Schweiz jedoch. Suche seit Stunden Lösungen und bin sehr dankbar für jegliche Hilfe!!!!!!!!!!

    Siehe auch:
    6 - Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) (45)
    Einzutragen sind die übrigen nicht steuerbaren Umsätze, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären. Hierzu gehören auch Telekommunikationsleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen, die ein im Inland ansässiger Unternehmer an Nichtunternehmer mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausführt.
    Im übrigen Gemeinschaftsgebiet bedeutet ja EU. Aber Wo muss denn nun nicht steuerbare Leistungen in Drittländer – in meinem Fall in die Schweiz - angeben??????????????????

    #2
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Leistung in Schweiz-Eintrag in 42-Zusammenfassende Mel

    Du hast Dir ja schon viel Gedanken gemacht. Die Übrigen nicht steuerbaren Umsätze sind zutreffend!

    Was eine Zwischenmeldung ist weiß ich nicht.

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      #3
      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Leistung in Schweiz-Eintrag in 42-Zusammenfassende Mel

      Vielleicht ist die Zusammenfassende Meldung -ZM- gemeint? Steht ja auch in der Überschrift.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Leistung in Schweiz-Eintrag in 42-Zusammenfassende Mel

        Zusammenfassende Meldung und ob man die für die Schweiz abgeben muss war gemeint.
        Die Schweiz nimmt ja teil am Reverse Charge Verfahren und da frage ich mich ob nicht für sie auch eine ZM erstellt werden muss.

        Ganz vielen Dank nochmal!

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          #5
          AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Leistung in Schweiz-Eintrag in 42-Zusammenfassende Mel

          Zusammenfassende Meldung und ob man die für die Schweiz abgeben muss war gemeint.
          Nein, das muss man nicht!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung: Leistung in Schweiz-Eintrag in 42-Zusammenfassende Mel

            Super! Vielen Dank für die schnelle und gute Hilfe!

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