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Anlage V: Untervermietung von Garage?

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    Anlage V: Untervermietung von Garage?

    Hallo,

    wo trägt man denn die Einnahmen für eine Garage ein, welche man als Mieter untervermietet? Zeile 16 oder 31?

    Muss das ganze Gedöns drüber auch ausgefüllt werden? Ich bin ja weder Hausbesitzer, noch Eigentümer der Wohnung/Garage.

    Da will das FA als Pflichtfeld wissen, wann "ich" das Haus angeschafft, fertiggestellt und veräußert habe etc.

    Danke!

    #2
    AW: Anlage V: Untervermietung von Garage?

    Es ist nur die Zeile 31 auszufüllen! Dort sind nur die Einkünfte zu erklären, das sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage V: Untervermietung von Garage?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Es ist nur die Zeile 31 auszufüllen! Dort sind nur die Einkünfte zu erklären, das sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten.
      Schön wäre es, das Programm möchte aber neben der Anschrift (was ich ja noch verstehe) zusätzlich auch noch diese Angaben ausgefüllt haben:

      https://s15.directupload.net/images/190218/pki2qzfu.jpg

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        #4
        AW: Anlage V: Untervermietung von Garage?

        Wenn ich schreibe, es ist nur die Zeile 31 auszufüllen, das meine ich das auch so!

        Und wenn du eine Anschrift eingibst, bist du selbst schuld.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage V: Untervermietung von Garage?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn ich schreibe, es ist nur die Zeile 31 auszufüllen, das meine ich das auch so!

          Und wenn du eine Anschrift eingibst, bist du selbst schuld.
          Der Ton macht die Musik, mein Lieber - Ihre Umgangsformen sind dürftig.

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            #6
            AW: Anlage V: Untervermietung von Garage?

            Zitat von sepperl Beitrag anzeigen
            Der Ton macht die Musik, mein Lieber - Ihre Umgangsformen sind dürftig.
            Kann man individuell so empfinden, aber die Hilfestellung von User Charlie24 ist, was den informativen Gehalt angeht, m.E.n. erstklassig und genau darauf kommt es hier in diesem Forum vorrangig an.

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              #7
              AW: Anlage V: Untervermietung von Garage?

              Nachdem zwei Mal auf den selben Sachverhalt eingegangen werden musste, finde ich die nochmalige Klarstellung angemessen.

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