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Abzug der internationalen Adoptionskosten

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    Abzug der internationalen Adoptionskosten

    Guten Morgen,
    Ich habe das Verfahren für die internationale Adoption eines Kindes eingeleitet.
    Ich würde gerne wissen, ob die bisher im Jahr 2018 angefallenen Kosten abgezogen werden können.
    Vielen Dank

    Brog.Nico

    #2
    AW: Abzug der internationalen Adoptionskosten

    Im deutschen Steuerrecht gilt im Allgemeinen das Zufluss- und Abflussprinzip.

    - - - Aktualisiert - - -

    Das heißt wenn Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können (das ist aber nicht Gegenstand dieses Forums, sondern eine Frage der Steuerberatung),
    dann können sie in dem Jahr abgesetzt werden, in dem sie anfallen.

    Kommentar


      #3
      AW: Abzug der internationalen Adoptionskosten

      Adoptionskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen, da nicht zwangsläufig (BFH vom 10.03.2015, BStBl. II S. 695).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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