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Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

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    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Hallo,

    laut meiner Lohnsteuerbescheinigung trage ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (vom Arbeitgeber) ja in Anlage N Zeile 28 ein. Das Mutterschaftsgeld (von der KK) sowie das Elterngeld kommen in den Hauptvordruck unter "Einkommensersatzleistungen". Dort muss ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aber nicht nochmals aufführen, oder? Dies hätte nämlich erhebliche Auswirkungen.

    Besten Dank schon mal und freundliche Grüße

    MartinaLina

    #2
    AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Die Eingabehilfe in Elsterformular zu Zeile 96 des Hauptvordrucks lautet wie folgt:

    In dieser Zeile sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind, aber die Höhe der Steuer auf die steuerpflichtigen Einkünfte beeinflussen und nicht in den Zeilen 28 der Anlage N einzutragen sind. ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

      Super, vielen Dank! Glatt überlesen...

      Kommentar

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