Hallo,
laut meiner Lohnsteuerbescheinigung trage ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (vom Arbeitgeber) ja in Anlage N Zeile 28 ein. Das Mutterschaftsgeld (von der KK) sowie das Elterngeld kommen in den Hauptvordruck unter "Einkommensersatzleistungen". Dort muss ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aber nicht nochmals aufführen, oder? Dies hätte nämlich erhebliche Auswirkungen.
Besten Dank schon mal und freundliche Grüße
MartinaLina
laut meiner Lohnsteuerbescheinigung trage ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (vom Arbeitgeber) ja in Anlage N Zeile 28 ein. Das Mutterschaftsgeld (von der KK) sowie das Elterngeld kommen in den Hauptvordruck unter "Einkommensersatzleistungen". Dort muss ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aber nicht nochmals aufführen, oder? Dies hätte nämlich erhebliche Auswirkungen.
Besten Dank schon mal und freundliche Grüße
MartinaLina
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