Hallo zusammen,
ich habe einige Steuerfragen zu denen ich im Netz leider nichts konkretes finden kann.
Zum Hintergrund:
Ich habe 2012 beim Finanzamt eine Freieberufliche Tätigkeit angemeldet als Kleinunternehmer. (zusätzlich zu meiner Festanstellung).
2017 ist die Firma in der ich fest angestellt war Insolvent gegangen. Also habe ich nur noch die Freiberufliche Tätigkeit fortgesetzt.
2017 war der Gewinn über 17.500 somit gilt ab 2018 die Umsatzsteuerpflicht.
Wenn ich das richtig sehe, müsste ich seit 2018 eine Voranmeldung quartalsweise abgeben
(da keine Neugründung vorliegt und ich 2017 keine Umsatzsteuer ausgewiesen habe) Ist das soweit richtig?
Nun habe ich versäumt, dass ich seit 2018 Umsatzsteuerpflichtig bin und habe somit keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben.
Reicht es nun wenn ich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2018 abgebe oder muss ich dennoch rückwirkend die vier Voranmeldungen für 2018 einreichen?
Wenn die Umsatzsteuerschuld 2018 (USt. Einnahmen minus Ust. Ausgaben) kleiner als 7500€ sind kann ich für 2019 weiterhin quartalsweise abgeben, richtig?
Da ich 2018 alle Rechnungen weiterhin als Kleinunternehmer geschrieben habe und keine USt. ausgewiesen habe, hab ich nun Rechnungskorrekturen erstellt und mir die USt. nachträglich zurückgeholt. (Die Nachgezahlte Umsatzsteuer habe ich 2019 erhalten)
Wie gehe ich nun mit der Nachgezahlten Umsatzsteuer von 2018 die ich 2019 erhalten habe in der Voranmeldung 2019 um?
Vielen Dank
ich habe einige Steuerfragen zu denen ich im Netz leider nichts konkretes finden kann.
Zum Hintergrund:
Ich habe 2012 beim Finanzamt eine Freieberufliche Tätigkeit angemeldet als Kleinunternehmer. (zusätzlich zu meiner Festanstellung).
2017 ist die Firma in der ich fest angestellt war Insolvent gegangen. Also habe ich nur noch die Freiberufliche Tätigkeit fortgesetzt.
2017 war der Gewinn über 17.500 somit gilt ab 2018 die Umsatzsteuerpflicht.
Wenn ich das richtig sehe, müsste ich seit 2018 eine Voranmeldung quartalsweise abgeben
(da keine Neugründung vorliegt und ich 2017 keine Umsatzsteuer ausgewiesen habe) Ist das soweit richtig?
Nun habe ich versäumt, dass ich seit 2018 Umsatzsteuerpflichtig bin und habe somit keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben.
Reicht es nun wenn ich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2018 abgebe oder muss ich dennoch rückwirkend die vier Voranmeldungen für 2018 einreichen?
Wenn die Umsatzsteuerschuld 2018 (USt. Einnahmen minus Ust. Ausgaben) kleiner als 7500€ sind kann ich für 2019 weiterhin quartalsweise abgeben, richtig?
Da ich 2018 alle Rechnungen weiterhin als Kleinunternehmer geschrieben habe und keine USt. ausgewiesen habe, hab ich nun Rechnungskorrekturen erstellt und mir die USt. nachträglich zurückgeholt. (Die Nachgezahlte Umsatzsteuer habe ich 2019 erhalten)
Wie gehe ich nun mit der Nachgezahlten Umsatzsteuer von 2018 die ich 2019 erhalten habe in der Voranmeldung 2019 um?
Vielen Dank
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