Doppelbesteuerungsabkommen: Gehalt brutto oder netto angeben?

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  • druckteufel24
    Neuer Benutzer
    • 28.12.2009
    • 2

    #1

    Doppelbesteuerungsabkommen: Gehalt brutto oder netto angeben?

    Hallo,

    Ich habe eine Frage. Ich arbeite seit Mitte letzten Jahres in Luxembourg.
    Jetzt muss Ich in Deutschland die Einkommensteuererklärung machen.

    In der Anlage N die Zeile 21 zum Doppelbesteuerungsabkommen.
    Muss Ich da mein luxemburger Gehalt laut Steuerkarte in Brutto oder Netto angeben.

    Kann mir da einer weiterhelfen?


    Gruß
    Mike
  • Petzer
    Neuer Benutzer
    • 04.11.2006
    • 751

    #2
    AW: Doppelbesteuerungsabkommen: Gehalt brutto oder netto angeben?

    Es ist das Bruttogehalt anzugeben.

    Die Werbungskosten dazu muss man auf einer gesonderten Anlage der Steuererklärung beifügen, dafür ist kein Feld vorgesehen.

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