Hallo,
Ich habe eine Frage. Ich arbeite seit Mitte letzten Jahres in Luxembourg.
Jetzt muss Ich in Deutschland die Einkommensteuererklärung machen.
In der Anlage N die Zeile 21 zum Doppelbesteuerungsabkommen.
Muss Ich da mein luxemburger Gehalt laut Steuerkarte in Brutto oder Netto angeben.
Kann mir da einer weiterhelfen?
Gruß
Mike
Ich habe eine Frage. Ich arbeite seit Mitte letzten Jahres in Luxembourg.
Jetzt muss Ich in Deutschland die Einkommensteuererklärung machen.
In der Anlage N die Zeile 21 zum Doppelbesteuerungsabkommen.
Muss Ich da mein luxemburger Gehalt laut Steuerkarte in Brutto oder Netto angeben.
Kann mir da einer weiterhelfen?
Gruß
Mike
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