Liebes Forum,
ich war im Jahr 2018 komplett in Mutterschutz-/ (3 Monate) Elternzeit (7 Monate) und noch zwei Monate ALG 1 Bezug, habe also im steuerrechtlichen Sinn kein Einkommen erzielt. In Vorbereitung auf den beruflichen Wiedereinstieg, habe ich an beruflichen Fortbildungen teilgenommen, einen Abschluss erlangt und arbeite nun in 2019 wieder mit genau der in der Elternzeit erworbenen Qualifikation (Fundraising). Die Fortbildung habe ich komplett selbst bezahlt (ca. 6.000€)
Wie kann ich die entstandenen Werbungskosten in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen, wenn ich eigentlich gar kein zu versteuerndes Einkommen 2018 hatte? Ich hab an verschiedenen Stellen gelesen, dass ich dann für 2018 vom Finanzamt einen Verlust bescheinigt bekomme und dieser bei meiner Einkommenssteuererklärung 2019 verrechnet wird. Ist das so? Und passiert das dann automatisch oder muss ich das extra einfordern?
Haha und wenn wir gerade dabei sind, bekomme ich trotzdem Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag angerechnet? (Vielleicht weiß das ja jemand)
Danke schonmal!
ich war im Jahr 2018 komplett in Mutterschutz-/ (3 Monate) Elternzeit (7 Monate) und noch zwei Monate ALG 1 Bezug, habe also im steuerrechtlichen Sinn kein Einkommen erzielt. In Vorbereitung auf den beruflichen Wiedereinstieg, habe ich an beruflichen Fortbildungen teilgenommen, einen Abschluss erlangt und arbeite nun in 2019 wieder mit genau der in der Elternzeit erworbenen Qualifikation (Fundraising). Die Fortbildung habe ich komplett selbst bezahlt (ca. 6.000€)
Wie kann ich die entstandenen Werbungskosten in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen, wenn ich eigentlich gar kein zu versteuerndes Einkommen 2018 hatte? Ich hab an verschiedenen Stellen gelesen, dass ich dann für 2018 vom Finanzamt einen Verlust bescheinigt bekomme und dieser bei meiner Einkommenssteuererklärung 2019 verrechnet wird. Ist das so? Und passiert das dann automatisch oder muss ich das extra einfordern?
Haha und wenn wir gerade dabei sind, bekomme ich trotzdem Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag angerechnet? (Vielleicht weiß das ja jemand)
Danke schonmal!
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