AW: Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung
Das Finanzamt macht natürlich auch Lohnsteueraußenprüfungen. Aber vielleicht ist Dein Arbeitgeber erst in 2 Jahren dran. Solange das Finanzamt Lohnsteueranmeldungen hat, ist Deine fehlende Lohnsteuerbescheinigung (derzeit noch) Dein Privat"vergnügen".
Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigendie Übermittlung der Bescheinigung sowie Anmeldung und Abführung der LSt sind trotzdem zwei verschiedene Dinge.
Okay also ist es egal dass ich noch immer nix erhalten habe und dem Finanzamt nix bekannt ist?
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die Übermittlung der Bescheinigung sowie Anmeldung und Abführung der LSt sind trotzdem zwei verschiedene Dinge.
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Wir sind aber in der gleichen Stadt. Hier gibt es nur eins.Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenan das FA des Arbeitgebers zusammen mit der LST aller AN unter dessen SteuerNr. Dass muss nicht mit deinem WohnsitzFA übereinstimmen.
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an das FA des Arbeitgebers zusammen mit der LST aller AN unter dessen SteuerNr. Dass muss nicht mit deinem WohnsitzFA übereinstimmen.
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Ich war beim Finanzamt und die haben keine Daten von ihr.Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenDie LSt kann ja abgeführt worden sein. Das hat erst mal nichts mit der fehlenden Übermittlung und Bescheinigung zu tun.
Wohin soll sie dann abgeführt worden sein?
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Die LSt kann ja abgeführt worden sein. Das hat erst mal nichts mit der fehlenden Übermittlung und Bescheinigung zu tun.
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Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenDer Arbeitgeber ist verpflichtet für 2018 bis spätestens 28.02.2019 die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln und Dir anschließend einen Ausdruck davon zukommen zu lassen. Die Übermittlung ist eine steuerliche Pflicht, die das Finanzamt aber kaum durchsetzen kann. Der Ausdruck ist eine arbeitsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers Dir gegenüber, die Du notfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen kannst.
Okay. Ich dachte, das das Finanzamt da denn mal so eine Kontrolle machen würde. = Betriebsprüfung oder wie auch nimmer das heißt.
Denn es ist ja eigentlich dann auch wenn es bös klingt Steuerhinterziehung von der AG?
Also Lohnsteuer abrechnen aber nicht abführen.
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet für 2018 bis spätestens 28.02.2019 die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln und Dir anschließend einen Ausdruck davon zukommen zu lassen. Die Übermittlung ist eine steuerliche Pflicht, die das Finanzamt aber kaum durchsetzen kann. Der Ausdruck ist eine arbeitsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers Dir gegenüber, die Du notfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen kannst.
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Ehemalige Arbeitgeberin sendet keine Lohnsteuerbescheinigung
Hallo!
Ich bins nochmal
Also meine ehemalige AG hat mir keine Lohnsteuerbescheinigung von 2018 geschickt. Das Problem ist, sie hat über 200 €
Lohnsteuer von meinem Gehalt abgebucht aber anscheinend bis zum 28.2. nix
dem Finanzamt übersand. Das sagte man mir so da.
Desweiteren meinte man dort, dass sei einzig allein meine Aufgabe, mich diesbezüglich mit dem ehemaligen AG auseinanderzusetzen.
Verstehe ich irgendwie nicht. Kann mich mal jemand aufklären?
LGStichworte: -

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