Hallo liebe Community,
also folgende Situation...für mein Studium habe ich mir ein Laptop angeschafft. Da ich aber zum Zeitpunkt des Kaufs nicht genügend Geld zur Verfügung hatte, hat mein Vater mir zunächst den Laptop gekauft und ich hab im Anschluss meinen Vater nach und nach das Geld zurück gezahlt.
Somit lag der tatsachlichen Aufwand auf meiner Seite und da ich den Laptop für das Studium benötige, ist die Abzugsfähigkeit gegeben.
Mein Problem: Was ist wenn das Finanzamt die Rechnung für den Laptop sehen möchte? Da auf der Rechnung der Name meines Vater aufgeführt ist und ich keinen Nachweis habe, dass ich ihm das Geld nach und nach zurück gezahlt habe (da bar).
Kann ich die Kosten des Laptops trotzdem ansetzen?
Danke im Voraus für eure Hilfe
also folgende Situation...für mein Studium habe ich mir ein Laptop angeschafft. Da ich aber zum Zeitpunkt des Kaufs nicht genügend Geld zur Verfügung hatte, hat mein Vater mir zunächst den Laptop gekauft und ich hab im Anschluss meinen Vater nach und nach das Geld zurück gezahlt.
Somit lag der tatsachlichen Aufwand auf meiner Seite und da ich den Laptop für das Studium benötige, ist die Abzugsfähigkeit gegeben.
Mein Problem: Was ist wenn das Finanzamt die Rechnung für den Laptop sehen möchte? Da auf der Rechnung der Name meines Vater aufgeführt ist und ich keinen Nachweis habe, dass ich ihm das Geld nach und nach zurück gezahlt habe (da bar).
Kann ich die Kosten des Laptops trotzdem ansetzen?
Danke im Voraus für eure Hilfe
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