Hallo liebe Community,
da ich nicht mehr in der Familienversicherung unterversichert bin, bin ich selbstständig bei der studentischen KV versichert.
Ich bin mir bewusst, dass ich diese Kosten von der Steuer absetzen kann.
Ich habe von meiner Krankenversicherung eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für das Jahr 2018 erhalten. Auf diesen sind meine Beiträge für das Jahr 2017 und 2018 aufgeführt. Allerdings betrifft es im Jahr 2018 nur den Zeitraum vom 01.01-30.11 mit dem Betrag X. Deshalb meine Frage: was ist mit dem Dezember? kann ich in der Steuererklärung nur den Betrag X (bis ende November) ansetzen oder kann ich eventuell für den Dezember 2018 den Beitragssatz vom Dezember 2017 dazu addieren.
Ich hoffe mir kann hier jemand den genauen Sachverhalt erläutern.
Dank euch und beste Grüße,
da ich nicht mehr in der Familienversicherung unterversichert bin, bin ich selbstständig bei der studentischen KV versichert.
Ich bin mir bewusst, dass ich diese Kosten von der Steuer absetzen kann.
Ich habe von meiner Krankenversicherung eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für das Jahr 2018 erhalten. Auf diesen sind meine Beiträge für das Jahr 2017 und 2018 aufgeführt. Allerdings betrifft es im Jahr 2018 nur den Zeitraum vom 01.01-30.11 mit dem Betrag X. Deshalb meine Frage: was ist mit dem Dezember? kann ich in der Steuererklärung nur den Betrag X (bis ende November) ansetzen oder kann ich eventuell für den Dezember 2018 den Beitragssatz vom Dezember 2017 dazu addieren.
Ich hoffe mir kann hier jemand den genauen Sachverhalt erläutern.
Dank euch und beste Grüße,
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