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    Hallo zusammen,

    ich frage mich, wie es mit der umsatzsteuerlichen Betrachtung bei folgender Konstellation aussieht:

    Fahrzeug: Bruttolistenpreis 2005: 32600 € (inkl. 16% !!! MwSt)

    Welche Umsatzsteuer (Privatentnahme) muss monatlich abgeführt werden:

    1. 32.600x1%= 326,00 €; abzuführende Umsatzsteuer 52,05 € (= 326-326/1,19)

    2. (32.600/1,16)x1%=281,03 €; abzuführende Umsatzsteuer 53,40 (=281,03x19%)

    Ich hoffe, die Frage ist nicht irgendwie "unerlaubt". Falls ja, dann einfach ignorieren und nicht antworten :-).

    Danke im Voraus

    Danke für die Antworten
    Zuletzt geändert von G.M.; 27.05.2010, 17:49.

    #2
    AW: 1 % Regel Dienstwagen

    meines Erachtens nach sind zunächst mal die vollen 1% vom ursprünglichen bruttolistenpreis mit dem aktuellen ust-satz zu versteuern, also in ihrem beispielfall 32600 x 1% = 326 und dann 326 x 19% = 61,94 ...

    ggf. kann hier, so glaube ich mich zu erinnern, allerdings für die privatentnahme noch eine pauschale splittung erfolgen in 80% umsatzsteuerpflichtigen Teil und 20% umsatzsteuerfreien Teil...

    dann sähe die Rechnung so aus:
    1% = 326 Euro, davon 20% also 65,20 ust-frei und 80% also 260,80 ust-pflichtig zu 19% also 49,55 tatsächlich abzuführende Umsatzsteuer.

    mit der im ursprünglichen kaufpreis enthaltenen vorsteuer hat das imho so oder so nix zu tun, der bruttolistenpreis ist hier einfach nur ein basiswert.

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