Beträge: Auf+Abrunden Pflicht?

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  • Ulukele
    Neuer Benutzer
    • 18.02.2019
    • 13

    #1

    Beträge: Auf+Abrunden Pflicht?

    Bei der Eingabe von Beträgen für die Umsatzsteuervoranmeldung kann ich leider keine Beträge mit Kommastellen eingeben, also z.B. nicht 180,63 Euro sondern immer nur volle Zahlen. Ist das ein Systemfehler? Mir bleibt nur übrig dies auf- oder abzurunden.*
    Hat das seine Richtigkeit???? Hat jemand eine Ahnung?
    Als Erklärung finde ich dies wenn ich einen Kommabetrag eintrage: «Volle Geldbeträge müssen als Ziffernfolge ohne Punkt, Leerzeichen oder Komma eingetragen werden. Negativen Geldbeträgen ist ein negatives Vorzeichen voranzustellen.» (Das erklärt leider nicht wie der Anwender Geldbeträge mit Kommastellen eintragen soll.... )

    Danke !
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    AW: Beträge: Auf+Abrunden Pflicht?

    Du darfst die Umsätze auf volle Euro abrunden. Das steht auch in den Erläuterungen zum Formular.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      AW: Beträge: Auf+Abrunden Pflicht?

      Zitat von Ulukele Beitrag anzeigen
      ......
      Hat das seine Richtigkeit???? Hat jemand eine Ahnung?
      Hallo Ulukele,

      die Eingabefelder sind so gestaltet, dass du genau siehst wo volle Euro oder Euro und Cent eigetragen werden können.

      Tschüß
      Angehängte Dateien

      Kommentar

      • Ulukele
        Neuer Benutzer
        • 18.02.2019
        • 13

        #4
        AW: Beträge: Auf+Abrunden Pflicht?

        Vielen Dank!

        Kommentar

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