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Anlage R - Leibrenten

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    Anlage R - Leibrenten

    Hallo,
    ich mache für meine Mutter immer die Steuererklärung mit ELSTER. Meine Mutter erhält eine Witwenrente und eine eigene gesetztliche Rente. Bislang konnte ich diese beiden Renten (mit verschiedenen Startdaten) immer separat eintragen. Einmal als 1. Rente - Rentenschlüssel 1 und als 2. Rente Rentenschlüssel 1.
    Jetzt kann ich beim 2018-er Formular als 2. Rente nur noch Renten aus privaten Rentenversicherungen eintragen.
    Kann mir jemand helfen?
    Vielen Dank

    #2
    AW: Anlage R - Leibrenten

    Mit welcher Anwendung bist du denn unterwegs? Du schreibst hier im Unterforum für die Forensoftware, da wissen wir dann nicht, welche Steuersoftware eingesetzt wird.

    Sowohl bei Mein ELSTER wie bei ElsterFormular können problemlos weitere Leibrenten hinzugefügt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage R - Leibrenten

      Wenn Sie Elsterformular verwenden finden Sie auf der Anlage R NACH DER ZEILE 19 RECHTS AUSSEN EIN BUTTON Rente. Sie klicken das + - Zeichen an und Sie können eine weitere Rente hinzufügen (mit - wieder löschen).

      Sind Sie im Benutzerkonto bei Mein ELSTER tätig finden Sie bei der Anlage R z. B. beim Teilbereich Leibrenten links oben den Button weitere Leibrente hinzufügen.
      Zuletzt geändert von ; 13.03.2019, 19:07.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage R - Leibrenten

        Bei Mein ELSTER musst du nach dem Eintrag der 1. Rente wieder auf die Seite 1 der Anlage R zurück gehen, um eine weitere Leibrente hinzuzufügen.

        Da fehlt auf Seite 1 offensichtlich ein Button zum Übernehmen.
        Angehängte Dateien
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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