Ich habe habe heute mit der Sachbearbeiterin meines Finanzamts in Hamburg telefoniert. Meine EÜr habe ich über Elster Online am 22.02.19 abgegeben. Diese hat mir erzählt das die EÜRs für die Sachbearbeiter noch gar nicht eingesehen werden und damit auch nicht bearbeitet werden können. Wisst ihr wann das soweit ist?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Bearbeitung der EÜR 2018
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AW: Bearbeitung der EÜR 2018
Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich, deshalb kann ich die Frage nicht verbindlich beantworten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Bearbeitung der EÜR 2018
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist in jedem Bundesland unterschiedlich, deshalb kann ich die Frage nicht verbindlich beantworten.
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AW: Bearbeitung der EÜR 2018
Da ich einiges an Geld erwarte, bin ich da ziemlich hinter her. Ich würde gerne die Sachbearbeiterin in 2 Wochen nochmal anrufen und fragen wann ich mit der Bearbeitung meiner Erklärung rechnen kann. Kann man sowas machen oder reagieren die Bearbeiter dann ungehalten und wollen dann besonders viele Unterlagen haben?
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AW: Bearbeitung der EÜR 2018
Zitat von Kukumba Beitrag anzeigennochmal anrufen und fragen wann ich mit der Bearbeitung meiner Erklärung rechnen kann. Kann man sowas machen oder reagieren die Bearbeiter dann ungehalten und wollen dann besonders viele Unterlagen haben?
du kannst auch einfach in der Zentrale des Finanzamtes anrufen und fragen, ab wann es losgeht mit der EÜR.
Wenn dein Bearbeiter Unterlagen sehen will, meldet er sich bei Dir -> unabhängig davon ob du ihn eventuell "nervst" oder nicht.
Tschüß
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AW: Bearbeitung der EÜR 2018
Zitat von barny Beitrag anzeigenallet quatsch! das formular gibts noch nich in elster!!
geduld brauchen wir da
Nur bei ElsterFormular muss man sich in Geduld üben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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