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Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

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    Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

    Bin neu und verzweifele beim ersten Mal. Hat vielleicht jemand einen Tipp, wo man die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung angeben kann?

    #2
    AW: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

    Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 46 Kennzahl 370.

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      #3
      AW: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

      Vielen Dank für die Hilfe, hab´s gefunden.

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        #4
        AW: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

        Wobei sich die Beiträge zur ALV leider steuerlich häufig nicht auswirken, obwohl das für AN eine Pflichtversicherung ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

          Meiner Meinung nach inzwischen ein richtiger Trend: man stellt seine Fragen nicht mehr im passenden Unterforum, sondern im Unterforum zum Forum selbst.

          Auch für MatRic gilt: wenn man verrät welche Software man für die Steuererklärung verwendet (die Forensoftware wohl eher nicht ...) dann kann auch besser geholfen werden.

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            #6
            AW: Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

            Da @MatRic die Zeile gefunden hat, wird er uns wahrscheinlich nicht mehr verraten, mit welcher Anwendung er die Erklärung erstellt.

            Die Zeile 46 der Anlage Vorsorgeaufwand ist ja auch von der Software unabhängig, deshalb ab damit nach Allgemein und Projekt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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