Hallo,
seit einigen Jahren schreibe ich an meiner Dissertation in Bremen und habe bisher in der Steuererklärung die Entfernung von meinem Wohnort zur Uni als "Entfernungspauschale" angegeben.
Nun habe ich parallel zur Dissertation an einer anderen Universität (München) eine Stelle als Wiss. Mitarbeiter in einem Projekt angenommen. Eine der Einstellungsbedingungen war, dass ich in meinem Wohnort bleibe (wegen der Fertigstellung der Dissertation). Ich bin seit Einstellung etwa 1-2 mal im Monat per Bahn nach München gefahren, an den meisten anderen Tagen (etwa 5-mal in der Woche) bin ich zur Uni in Bremen gefahren (wegen Literatur, u.Ähnl.).
Ich frage mich, wie ich in diesem Fall vorgehen muss bezüglich der Entfernungspauschale? Kann ich weiterhin die Uni in Bremen dort als "erste Tätigkeitsstelle" eintragen? Oder wird der Beruf "Doktorand" durch meine weitere Arbeitsstelle "aufgehoben"?
seit einigen Jahren schreibe ich an meiner Dissertation in Bremen und habe bisher in der Steuererklärung die Entfernung von meinem Wohnort zur Uni als "Entfernungspauschale" angegeben.
Nun habe ich parallel zur Dissertation an einer anderen Universität (München) eine Stelle als Wiss. Mitarbeiter in einem Projekt angenommen. Eine der Einstellungsbedingungen war, dass ich in meinem Wohnort bleibe (wegen der Fertigstellung der Dissertation). Ich bin seit Einstellung etwa 1-2 mal im Monat per Bahn nach München gefahren, an den meisten anderen Tagen (etwa 5-mal in der Woche) bin ich zur Uni in Bremen gefahren (wegen Literatur, u.Ähnl.).
Ich frage mich, wie ich in diesem Fall vorgehen muss bezüglich der Entfernungspauschale? Kann ich weiterhin die Uni in Bremen dort als "erste Tätigkeitsstelle" eintragen? Oder wird der Beruf "Doktorand" durch meine weitere Arbeitsstelle "aufgehoben"?
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