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Erstemal AFA - ein paar Fragen

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    Erstemal AFA - ein paar Fragen

    Hallo,

    ich habe eine Freiberufliche Nebentätigkeit und habe ein paar Sachen gekauft, die keine GWG sind und die ich in AFA abschreiben muss, z.B. ein Bildschirm für 300 €.

    Nehmen wir mal an im ersten Jahr AFA habe ich mit allen Abschreibungen zusammen 123 € , im zweiten 200 € und im dritten 77 €. Wie würde ich die Felder im ELster Formular Anlage AVEÜR ausfüllen?

    Würde man das so eintragen? (alles bei Bewegliche Wirtschaftsgüter "Andere"):

    2018:
    Anschaffungs-/Herstellungskosten/EInlageWert: 0€
    Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums: 0 €
    Zugänge: 400 €
    Afa/ AUflösungsbetrag: 123 €
    Buchwert am Ende: 277 €


    2019:
    Anschaffungs-/Herstellungskosten/EInlageWert: 400€
    Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums: 123 €
    Zugänge: 0 €
    Afa/ AUflösungsbetrag: 200 €
    Buchwert am Ende: 77 €


    2020:
    Anschaffungs-/Herstellungskosten/EInlageWert: 400€
    Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums: 323 €
    Zugänge: 0 €
    Afa/ AUflösungsbetrag: 77 €
    Buchwert am Ende: 0 €


    Wäre es dann so, dass das Feld "Anschaffungs-/Herstellungskosten/EInlageWert" nie wieder unter 400 € fällt, sondern immer weiter wächst? Und ist es okay, wenn ich nicht jedes einzelne Ding angebe, sondern das selber Ausrechne wie die Beträge oben sind? DIe 400 € Neuzugang bestehen ja aus mehreren Gegenständen, Monitor für 300 €, HEadset für 50 €, 50 Drucker .. für jedes ist auch das Kaufdatum anders was zu einer anderen prozentualen Aufteilung führt.

    Danke für Eure Hilfe!!

    #2
    AW: Erstemal AFA - ein paar Fragen

    Bildschirm für 300 Euro
    mit 400 Euro abschreiben, das ist clever
    Bei einem Anschaffungswert von 400 Euro passt die Rechnung.

    Kommentar


      #3
      AW: Erstemal AFA - ein paar Fragen

      Zitat von Elenktik Beitrag anzeigen
      DIe 400 € Neuzugang bestehen ja aus mehreren Gegenständen, Monitor für 300 €, HEadset für 50 €, 50 Drucker....
      Hallo,

      das ist seine Erklärung dafür.

      Tschüß

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        #4
        AW: Erstemal AFA - ein paar Fragen

        Danke
        Wer lesen .....

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          #5
          AW: Erstemal AFA - ein paar Fragen

          Wenn das Anschaffungen des Jahres 2018 betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die GWG-Grenzen deutlich angehoben wurden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Erstemal AFA - ein paar Fragen

            Was mir jetzt noch aufgefallen ist:

            Die Buchwertangaben zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums für die Jahre 2019 und 2020 in deinem Beispiel stimmen nicht!

            Der Buchwert zu Beginn eines Gewinnermittlungszeitraums muss dem Buchwert am Ende des Vorjahres entsprechen. Bei deinem Beispiel wäre deshalb richtig:

            2019:
            Anschaffungs-/Herstellungskosten/EInlageWert: 400€
            Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums: 277 €

            2020:
            Anschaffungs-/Herstellungskosten/EInlageWert: 400€
            Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums: 77 €
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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