Hallo,
ein Mann habe eine Steuernummer und ein Gewerbe. Er ELSTERt bisher ESt, USt und eBilanz mit seiner Steuernummer.
Eine Frau habe ebenfalls eine (eigene) Steuernummer. Sie ELSTERt bisher nur ESt (normalsterbliche Angestellte).
Nun heiraten die beiden und kreuzen (im Wiso-Sparbuch) bei ihrer ersten gemeinsamen ESt-Erklärung an "wir haben noch keine zusammenveranlagte Steuernummer". Die kriegen sie dann automatisch durch den ESt-Bescheid (und auch die ESt-Vorauszahlungen werden künftig unter dieser "gemeinsamen" Steuernummer abgebucht).
Klar, die ESt-Erklärung wird künftig mit der neuen/gemeinsamen Steuernummer eingereicht. Aber wie ELSTERt der Mann nun künftig seine USt-Voranmeldung, USt-Erklärung und eBilanz (das Gewerbe läuft nach wie vor nur auf seinen Namen)? Auch mit der neuen "Familien-Steuernummer" (damit alles zusammengefunden werden kann), oder nach wie vor mit seiner "eigenen privaten" (die er wohl, falls er jemals ESt-Einzelveranlagung wünschen sollte, dort auch wieder verwenden müsste)? Oder sollte er mal sein Finanzamt fragen, wie sie's haben wollen? Oder ist es gar egal? (Während man unterm Jahr die USt-Voranmeldungen einreicht, weiß man ja auch noch gar nicht, ob man am Ende vom Jahr Einzel- oder Zusammenveranlagung bei der ESt haben will.)
(Ich selbst - bei mir ist es ähnlich - geb' seit 20 Jahren einfach alles unter der "Familien-Steuernummer" ab - ohne dass ich damals bei Geschäftseröffnung und/oder Heirat viel darüber nachgedacht habe -, und es funktioniert. Aber nachdem ich grad obigen Fall in der Bekanntschaft mitbekommen habe, ist mir so ins Hirn gekommen, dass das ja eigentlich gar nicht so selbstverständlich ist...)
In unserem bürokrat... äh... wohlgeordneten deutschen Staat steht das doch bestimmt irgendwo eindeutig definiert für solche Fälle, was mit welcher Steuernummer zu ELSTERn wäre...?!
Irgendwelche Gedanken dazu? Vielen Dank schon mal im Voraus!
ein Mann habe eine Steuernummer und ein Gewerbe. Er ELSTERt bisher ESt, USt und eBilanz mit seiner Steuernummer.
Eine Frau habe ebenfalls eine (eigene) Steuernummer. Sie ELSTERt bisher nur ESt (normalsterbliche Angestellte).
Nun heiraten die beiden und kreuzen (im Wiso-Sparbuch) bei ihrer ersten gemeinsamen ESt-Erklärung an "wir haben noch keine zusammenveranlagte Steuernummer". Die kriegen sie dann automatisch durch den ESt-Bescheid (und auch die ESt-Vorauszahlungen werden künftig unter dieser "gemeinsamen" Steuernummer abgebucht).
Klar, die ESt-Erklärung wird künftig mit der neuen/gemeinsamen Steuernummer eingereicht. Aber wie ELSTERt der Mann nun künftig seine USt-Voranmeldung, USt-Erklärung und eBilanz (das Gewerbe läuft nach wie vor nur auf seinen Namen)? Auch mit der neuen "Familien-Steuernummer" (damit alles zusammengefunden werden kann), oder nach wie vor mit seiner "eigenen privaten" (die er wohl, falls er jemals ESt-Einzelveranlagung wünschen sollte, dort auch wieder verwenden müsste)? Oder sollte er mal sein Finanzamt fragen, wie sie's haben wollen? Oder ist es gar egal? (Während man unterm Jahr die USt-Voranmeldungen einreicht, weiß man ja auch noch gar nicht, ob man am Ende vom Jahr Einzel- oder Zusammenveranlagung bei der ESt haben will.)
(Ich selbst - bei mir ist es ähnlich - geb' seit 20 Jahren einfach alles unter der "Familien-Steuernummer" ab - ohne dass ich damals bei Geschäftseröffnung und/oder Heirat viel darüber nachgedacht habe -, und es funktioniert. Aber nachdem ich grad obigen Fall in der Bekanntschaft mitbekommen habe, ist mir so ins Hirn gekommen, dass das ja eigentlich gar nicht so selbstverständlich ist...)
In unserem bürokrat... äh... wohlgeordneten deutschen Staat steht das doch bestimmt irgendwo eindeutig definiert für solche Fälle, was mit welcher Steuernummer zu ELSTERn wäre...?!
Irgendwelche Gedanken dazu? Vielen Dank schon mal im Voraus!
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