Reicht eine Auftragsbestätigung mit ausgewiesenem Betrag und Umsatzsteuer als Rechnung und ist sie gültig bei der Umsatzsteuervoranmeldung oder muss ich eine richtige Rechnung haben? Hintergrund: Ich bin Selbstständig und habe von einem Drittleister nur eine Auftragsbestätigung mit dem zu zahlenden Betrag inklusive Mehrwertsteuer erhalten.
Vielen Dank!
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