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Erste Steuererklärung, bitte um Hilfe!!!

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    Erste Steuererklärung, bitte um Hilfe!!!

    Hallo,

    Ich habe gestern einen Brief vom Finanzamt bekommen dass ich verpflichtet bin eine Steuererklärung für 2014 abzugeben. Vermutlich wegen dem Elterngeld was ich in diesem Jahr erhalten habe.

    So jetzt meine Fragen:
    Welche Formulare muss ich abgeben?
    Wir sind geschieden, dann muss ich für 2014 angeben dass wir noch verheiratet waren,oder?

    Wie mache ich es dann mit dem Kinderfreibetrag? Und die Anlage fürs Kind?

    Ich danke schonmal für die Hilfe und wünsche einen schönen Tag.

    Liebe Grüße
    Zuletzt geändert von Bella88; 14.04.2019, 20:19.

    #2
    AW: Erste Steuererklärung, bitte um Hilfe!!!

    Welche Formulare muss ich abgeben?

    Sie müssen auf jeden Fall den Hauptvordruck und die Anlagen Kinder und Vorsorgeaufwand abgeben. Was genau bestimmt sich danach, welche Einnahmen Sie noch hatten - entsprechende Anlagen müssen Sie beifügen.

    Wir sind seit 2018 geschieden, dann muss ich für 2014 angeben dass wir noch verheiratet waren,oder?

    Ja. Wichtig ist auch die Entscheidung idarüber, für welche Veranalgungsart Sie sich entscheiden. Wenn Sie 2014 noch verheiratet waren und nicht ganzjährig dauernd getrennt gelebt haben können Sie noch mit Ihrem damaligen Ehemann eine Zusammenveranlagung wählen, was im Regelfall die günstigste Wahl ist. Hier werden dann die Einnahmen und Ausgaben der Eheleute gemeinsam in der Steuererklärung erfasst, was sich natürlich auf die notwendigen Anlagen zur Steuererklärung auswirkt.

    Und wir haben 4 gemeinsame Kinder, wovon 2 bei ihm und 2 bei mir leben.
    Wie mache ich es dann mit dem Kinderfreibetrag? Und die Anlage fürs Kind? Nur für die Kinder die bei mir leben oder für alle?

    Sie müssen auf jeden Fall - egal ob gemeinsam oder einzeln veranlagt - für jedes Kind eine Anlage Kind abgeben - unabhängig davon, bei wem die Kinder leben. Lediglich wenn Sie keine gemeinsame Veranlagung wählen muss dies auf der Anlage Kind entsprechend genau angegeben werden - beantworten Sie die vorgegebenen Fragen entsprechend. Wenn keine gemeinsame Veranlagung gewählt wird werden die Kinderfreibeträge bei den leiblichen Eltern im Regelfall je hälftig berücksichtigt.

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....ung%20kurz.pdf
    Zuletzt geändert von ; 23.03.2019, 10:09.

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