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    Leistungssaldo

    Hallo,

    ich bin dabei meine Steuererklärung für 2018 zu machen. Im Leistungsnachweis vom Bungesagentur für Arbeit für das Kalenderjahr 2018 wurde der Leistungssaldo für den Leistungszeitraum 13.12.2017-31.01.2018 erfasst. Das sind 50 Kalendertage. Davon 19 Tage für 2017 und 31 Tage für Januar 2018. Für 2017 muss ich keine Steuererklärung abgeben. Soll ich in der Steuererklärung für 2018 den anteiligen Betrag für 31 Tage als Ersatzleistungen eintragen?

    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von Mardin; 23.03.2019, 22:52.

    #2
    AW: Leistungssaldo

    Du musst angeben, wieviel Du im Jahr 2018 bekommen hast. Egal für welchen Zeitraum. Auch darüber solltest Du eine Bescheinigung bekommen haben.

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      #3
      AW: Leistungssaldo

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Du musst angeben, wieviel Du im Jahr 2018 bekommen hast. Egal für welchen Zeitraum. Auch darüber solltest Du eine Bescheinigung bekommen haben.
      Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Da es sich um Einkommenssteuererklärung 2018 geht, würde ich das ALG I nur für Januar 2018 angeben. Denn ab Februar bis 31.12.18 war ich wieder beschäftigt. Ich verstehe nicht warum ich den ALG I Betrag vom 2017 auch mit angeben muss.Auch wenn der Gesamtbetrag im Februar 2018 ausgezahlt wurde.

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        #4
        AW: Leistungssaldo

        Was Du 2018 bekommen hast das musst Du natürlich angeben.

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          #5
          AW: Leistungssaldo

          Zitat von Mardin Beitrag anzeigen
          Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Da es sich um Einkommenssteuererklärung 2018 geht, würde ich das ALG I nur für Januar 2018 angeben. Denn ab Februar bis 31.12.18 war ich wieder beschäftigt. Ich verstehe nicht warum ich den ALG I Betrag vom 2017 auch mit angeben muss.Auch wenn der Gesamtbetrag im Februar 2018 ausgezahlt wurde.
          Weil es den § 11 EStG gibt, der nun einmal besagt, dass Einnahmen im Jahr der Vereinnahmung anzusetzen sind, basta.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Leistungssaldo

            Vielen Dank und ebenfalls schöne Grüße

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              #7
              AW: Leistungssaldo

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Weil es den § 11 EStG gibt, der nun einmal besagt, dass Einnahmen im Jahr der Vereinnahmung anzusetzen sind, basta.
              Naja, mit Ausnahme der 10-Tages-Regel für regelmäßige Zahlungen aus Satz 2 (wo man u.U. noch die Fälligkeit der Zahlung, Wochenenden und die Art der Zahlung berücksichtigen muss)... trifft hier vermutlich nicht zu, aber so ganz grundsätzlich "basta" ist § 11 nun auch wieder nicht.

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                #8
                AW: Leistungssaldo

                Genau weil die Zahlung erst im Februar erfolgte und damit weitest außerhalb der 10 Tage, hier doch basta. Abgesehen davon habe ich schon gehörige Zweifel ob der erforderlichen Regelmäßigkeit.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Leistungssaldo

                  Hi zusammen,

                  ist der Betrag in der Zeite "Leistungssaldo" alles was man von der Agentur für Arbeit bekommen hat?

                  Wo findet man die Beträge die für die Rentenversicherung, Krankenversicherng etc. abgezogen wurden, geht das nicht in die ELSTER rein?

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                    #10
                    AW: Leistungssaldo

                    Wo findet man die Beträge die für die Rentenversicherung, Krankenversicherng etc. abgezogen wurden, geht das nicht in die ELSTER rein?
                    Nein, die gehören nicht in die Steuererklärung, die hast du ja nicht selbst aufgebracht.

                    Was die an das Finanzamt übermittelten Werte angeht, hast du dafür eine eigene Bescheinigung erhalten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Leistungssaldo

                      Zitat von Megi Beitrag anzeigen
                      Hi zusammen,

                      ist der Betrag in der Zeite "Leistungssaldo" alles was man von der Agentur für Arbeit bekommen hat?

                      Wo findet man die Beträge die für die Rentenversicherung, Krankenversicherng etc. abgezogen wurden, geht das nicht in die ELSTER rein?
                      Megi kapert gern fremde threads!
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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