Hallo,
ich bin dabei meine Steuererklärung für 2018 zu machen. Im Leistungsnachweis vom Bungesagentur für Arbeit für das Kalenderjahr 2018 wurde der Leistungssaldo für den Leistungszeitraum 13.12.2017-31.01.2018 erfasst. Das sind 50 Kalendertage. Davon 19 Tage für 2017 und 31 Tage für Januar 2018. Für 2017 muss ich keine Steuererklärung abgeben. Soll ich in der Steuererklärung für 2018 den anteiligen Betrag für 31 Tage als Ersatzleistungen eintragen?
Vielen Dank
ich bin dabei meine Steuererklärung für 2018 zu machen. Im Leistungsnachweis vom Bungesagentur für Arbeit für das Kalenderjahr 2018 wurde der Leistungssaldo für den Leistungszeitraum 13.12.2017-31.01.2018 erfasst. Das sind 50 Kalendertage. Davon 19 Tage für 2017 und 31 Tage für Januar 2018. Für 2017 muss ich keine Steuererklärung abgeben. Soll ich in der Steuererklärung für 2018 den anteiligen Betrag für 31 Tage als Ersatzleistungen eintragen?
Vielen Dank
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