Hallo zusammen,
ich hatte in 2018 "sonstige" Verluste in einem im Ausland geführten Depot. Diese Verluste habe ich in der Vergangenheit mit Gewinnen anderer Depots (teils inländisch teils ausländisch) verrechnet und alles gemeinschaftlich dem Finanzamt selbst in Tabellenform zusammengestellt. Das ist bisher immer so akzeptiert worden.
Aktuell fragt mich das Finanzamt ausdrücklich nach einer Verlustbescheinigung nach §43 a Abs. 3 Satz 4 EStG. Diese stellt mir meine ausländische Depotbank natürlich nicht aus. Sie trägt den Verlust aber auch nicht in einen Verlusttopf vor. Daher meine Frage wie muss man hier vorgehen:
1. Verlust selbst in der nächsten Erklärung mit Gewinnen im selben Depot gegenrechnen (analog Verlusttopf inländisches Depot)
2. Direkt mit anderen Depots verrechnen
Falls 1. das korrekte Vorgehen ist dann muss es doch auch für Inhaber ausländischer Depots eine Möglichkeit geben, direkt zu verrechnen. Andernfalls wäre dies eine Benachteiligung, oder?
Danke BastiL
ich hatte in 2018 "sonstige" Verluste in einem im Ausland geführten Depot. Diese Verluste habe ich in der Vergangenheit mit Gewinnen anderer Depots (teils inländisch teils ausländisch) verrechnet und alles gemeinschaftlich dem Finanzamt selbst in Tabellenform zusammengestellt. Das ist bisher immer so akzeptiert worden.
Aktuell fragt mich das Finanzamt ausdrücklich nach einer Verlustbescheinigung nach §43 a Abs. 3 Satz 4 EStG. Diese stellt mir meine ausländische Depotbank natürlich nicht aus. Sie trägt den Verlust aber auch nicht in einen Verlusttopf vor. Daher meine Frage wie muss man hier vorgehen:
1. Verlust selbst in der nächsten Erklärung mit Gewinnen im selben Depot gegenrechnen (analog Verlusttopf inländisches Depot)
2. Direkt mit anderen Depots verrechnen
Falls 1. das korrekte Vorgehen ist dann muss es doch auch für Inhaber ausländischer Depots eine Möglichkeit geben, direkt zu verrechnen. Andernfalls wäre dies eine Benachteiligung, oder?
Danke BastiL
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